Auch im Alter ist der Wunsch nach finanzieller Unabhängigkeit groß. Die meisten Frauen müssen spätestens mit dem Eintritt in die Rente vermehrt auf ihr Geld achten. Grund dafür ist der sogenannte Gender Pension Gap: Der Begriff bezeichnet die geschlechtsspezifische Rentenlücke zwischen Männern und Frauen ab 65. Er gibt an, wie viel weniger Rente Frauen im Vergleich zu Männern bekommen. Wir zeigen, was Teilzeitarbeit, unbezahlte Care-Arbeit und schlechtere Löhne mit der Rentenlücke zu tun haben. Wir geben Tipps, damit Sie im Alter weiterhin finanziell gut dastehen.

Gender Pension Gap: Wie können Frauen die Rentenlücke schließen?
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Das ist der Gender Pension Gap
Männer bekommen in Deutschland im Durchschnitt mehr Rente als Frauen – rund 27 Prozent. Diese geschlechtsspezifische Rentenlücke wird Gender Pension Gap genannt. Ohne die Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten ist der Gender Pension Gap sogar noch wesentlich höher: Dann liegt er bei 39,4 Prozent.
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Frauen haben meist eine viel niedrigere Rente als Männer
Arbeitnehmer in Deutschland zahlen monatlich 9,3 Prozent von ihrem Gehalt in die Rentenversicherung ein. Der Arbeitgeber gibt noch einmal 9,3 Prozent dazu, also gehen insgesamt 18,6 Prozent vom Verdienst an die Rentenkasse. Je höher die Beitragszahlungen, desto höher sind in der Regel auch die Rentenansprüche. Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen erklärt sich unter anderem dadurch, dass Frauen häufig in Teilzeit arbeiten, schlechter verdienen als Männer und mehr Zeit in unbezahlte Care-Arbeit wie Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen investieren.
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Das können Frauen gegen den Gender Pension Gap tun
Wichtig ist es, sich möglichst frühzeitig um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. Verschaffen Sie sich (auch schon in jungen Jahren) einen Überblick über Ihre Rentenansprüche. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie eine Renteninformation. Und: Legen Sie monatlich eine feste Summe für Ihre private Altersvorsorge zur Seite. Bereits kleine Beträge haben einen großen Nutzen.
In Deutschland liegt der Gender Pension Gap laut Statistischem Bundesamt bei knapp 40 Prozent, ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten. Werden diese mit einberechnet, ist die geschlechterspezifische Rentenlücke zwar etwas geringer – sie liegt aber immer noch bei etwa 27 Prozent. (Quelle: Statista)
Alterseinkommen ab 65 mit Hinterbliebenen-Renten und Pensionen
Alterseinkommen ab 65 mit Hinterbliebenen-Renten und Pensionen
Alterseinkommen ab 65 ohne Hinterbliebenen-Renten und Pensionen
Alterseinkommen ab 65 ohne Hinterbliebenen-Renten und Pensionen
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Berufswahl
Frauen arbeiten häufig in schlechter bezahlten Berufen als Männer. Das sind beispielsweise Pflegeberufe oder soziale Berufe, wie Krankenschwester oder Erzieherin.
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Unterbrechungen in der Erwerbsbiographie
Auch berufliche Unterbrechungen durch unbezahlte Care-Arbeit, wie Kindererziehung oder die Pflege von Angehörigen, tragen dazu bei, dass Frauen weniger in die Rentenkasse einzahlen.
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Unbezahlte Care-Arbeit
Care-Arbeit ist auch der Grund dafür, dass Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.
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Höhere Lebenserwartung
Die Lebenserwartung von Frauen ist höher als die von Männern. Das lässt finanzielle Engpässe stärker hervortreten. Die Rente wird zwar lebenslang gezahlt, die Ersparnisse sind jedoch nach einer gewissen Zeit aufgebraucht. Wer länger lebt, braucht mehr Ersparnisse. Daher sollten Frauen eine mögliche längere Lebenserwartung in ihrem Sparplan berücksichtigen.
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Ungleiche Bezahlung
Ein weiterer Faktor ist der „Gender Pay Gap“ – die geschlechtsspezifische Lohnlücke: Trotz vergleichbarer Qualifikation oder Tätigkeit in einer ähnlichen Anstellung werden Frauen in Deutschland auch heute noch häufig schlechter bezahlt als ihre männlichen Kollegen. Aktuell liegt der Gender Pay Gap in Deutschland bei 16 Prozent.
Wie wird der Gender Pension Gap berechnet?
Der Gender Pension Gap wird anhand von Durchschnittswerten ermittelt und gibt den geschlechtsspezifischen Unterschied bei den Alterseinkünften an. Er berücksichtigt dabei nicht die wirtschaftliche Lage des gesamten Haushaltes, also die Einkünfte des Partners, sondern nur der Einzelperson. Bei der Berechnung werden neben der gesetzlichen Rente auch die Betriebsrente und private Rentenversicherungsbezüge berücksichtigt.
Mit dieser Formel wird der Gender Pension Gap berechnet: Gender Pension Gap % = 100 % – (durchschnittliche eigene Alterseinkommen Frauen ./. durchschnittliches eigene Alterseinkommen Männer %).
Aktuell liegt der Gender Pension Gap in Deutschland bei 39,4 Prozent (ohne Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten) bzw. bei 27,1 Prozent (unter Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten) (Stand 2024).
Frauen ab 65 haben in Deutschland durchschnittliche Alterseinkünfte von rund 18.700 Euro brutto im Jahr. Bei Männern sind es rund 25.600 Euro im Durchschnitt, also wesentlich mehr. Zu diesem Ergebnis kommt das Statistische Bundesamt für das Jahr 2022. Zu den hier berücksichtigten Alterseinkünften zählt neben der gesetzlichen Rente auch die Hinterbliebenenrente.
Die Folge: Immer mehr Rentner sind von Altersarmut bedroht. Das hat mehrere Gründe, unter anderem:
- Demografischer Wandel: In Deutschland werden immer weniger Kinder geboren und die Menschen werden immer älter. Das bedeutet: Immer mehr Rentenbeziehern stehen immer weniger Beitragszahler gegenüber.
- Die Folge: Die gesetzliche Rente wird in den kommenden Jahrzehnten langsamer wachsen als die Löhne.
- Steuern: Außerdem steigt der steuerpflichtige Teil der Rente schrittweise bis 2040 (mehr Infos dazu finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Rentenbesteuerung“).
Hinzu kommen steigende Lebenshaltungskosten. Das alles zusammen führt dazu, dass Senioren verstärkt von Altersarmut bedroht sind. Etwa 18 Prozent der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren gelten in Deutschland als armutsgefährdet, so das Statistische Bundesamt. Dabei sind Frauen (20,3 Prozent) stärker davon betroffen als Männer (15,9 Prozent).
Als armutsgefährdet gilt man, wenn man weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zur Verfügung hat. Das Alterseinkommen wird hierbei mit dem Durchschnittswert des Einkommens der Gesamtbevölkerung in Deutschland verglichen.
Die gestiegenen Lebenshaltungskosten machen deutlich, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um die eigene Altersvorsorge zu kümmern. Die Einkünfte der gesetzlichen Altersrente sind in den meisten Fällen nicht ausreichend. Ihre Initiative ist hier gefragt. Bleiben Sie auch im Alter finanziell unabhängig.
Arbeitnehmer in Deutschland zahlen während ihres gesamten Berufslebens Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. 18,6 Prozent des Bruttogehalts fließen in die Rentenkasse, wobei Arbeitgeber die Hälfte davon übernehmen. Diese Beiträge werden nicht angespart, sondern direkt an die aktuellen Rentner ausgezahlt. Das System basiert auf dem Solidaritätsprinzip, bei dem die jüngere Generation die ältere finanziert.
Die Höhe der Rente hängt von der Anzahl der Beitragsjahre und der Höhe des Einkommens ab. Für jedes Jahr, in dem Sie Beiträge zahlen, erhalten Sie so genannte Rentenpunkte. Dabei gilt: Sie bekommen einen Rentenpunkt, wenn Ihr eigenes Einkommen dem Durchschnittsverdienst in Deutschland entspricht. Mehr Punkte ergeben eine höhere Rente.
Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. Es gibt aber auch Möglichkeiten, früher oder später in Rente zu gehen, was wiederum Auswirkungen auf die Rentenhöhe hat.
Hans L. ist Büromitarbeiter in einem großen Unternehmen. Er verdient jährlich 50.493 Euro brutto.
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Hans Gehalt entspricht im Jahr 2025 dem Durchschnittsgehalt in Deutschland und damit erhält er exakt einen Rentenpunkt.
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Insgesamt erhält Hans für seine Arbeitsjahre 41 Rentenpunkte.
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Hans geht im September 2025 mit 67 Jahren in Rente. Der aktuelle Rentenwert liegt bei 39,32 Euro.
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41 x 39,32 Euro = 1.612,12 Euro. Hans erhält eine Bruttorente von 1.612,12 Euro.
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Hans erhält eine Bruttorente von 1.612,12 Euro.
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Davon gehen etwa 11 Prozent für die Pflege- und Krankenversicherung ab. Außerdem muss er seine Rente noch versteuern.
Kindererziehungszeiten und Zeiten für die Pflege von Angehörigen geltend machen
Nach der Geburt eines Kindes können Mütter oder Väter bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente geltend machen. Diese Zeiten können Sie bei der Rentenversicherung beantragen. Dann gibt es dafür Rentenpunkte, pro Kind und Jahr einen Rentenpunkt. Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, werden nur zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeit gezählt.
Auch die Pflege von Angehörigen kann bei der Rente angerechnet werden. Dafür gelten folgende Voraussetzungen:
- Die pflegebedürftige Person hat Pflegegrad 2 oder höher.
- Die Pflege umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche an wenigstens zwei Tagen.
- Eine zusätzliche Berufstätigkeit darf nicht mehr als 30 Stunden Umfang haben.
- Die Pflege findet in häuslicher Umgebung statt.
- Mehr Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Häusliche Pflege durch Angehörige“.

Auch wenn sich die traditionellen Rollenbilder in unserer Gesellschaft im Wandel befinden, prägen Rollenbilder vom Mann als „Ernährer“ und der Frau als „Fürsorgerin“ auch heute noch vielfach das Beziehungs- und Familienleben.
In den letzten Jahrzehnten gab es verschiedene Gesetzesänderungen, um die berufliche Gleichstellung von Frauen zu fördern. Dazu gehören unter anderen:
- das Bundesgleichstellungsgesetz (2001, BGBl. I S. 1406)
- das Elternzeitgesetz (2007, BEEG § 15)
- die Frauenquote für Frauen in Führungspositionen (2015, BGBl. I, S. 642)
- das Entgelttransparenzgesetz (2017, BGBl. I S. 2152)
Mit letzterem soll die Angleichung von Gehältern für Männer und Frauen nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ unterstützt werden. Um den Gender Pension Gap zu verringern, sind auch zukünftig sowohl gesellschaftliche Veränderungen als auch gesetzliche Vorgaben notwendig.
Es ist umso wichtiger, dass sich Frauen aktiv und frühzeitig mit ihrer Altersvorsorge befassen. Dazu gehört vor allen Dingen, die eigene Rentenlücke zu erkennen und persönliche Sparstrategien zu entwickeln. Parallel dazu sind Absprachen mit dem Arbeitgeber und faire Regelungen in der Partnerschaft notwendig, um die Lücke möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.
Eva H. (67), Krankenschwester
Luis H. (67), Schreiner
Luis H. erhält eine monatliche Rente von 1.900 Euro netto, Eva eine Rente von 1.000 Euro netto. In diesem persönlichen Vergleich eines Ehepaares besteht eine Differenz von 900 Euro.

Partnerschaftliche Vereinbarungen können helfen, die Verteilung von Care-Arbeit und Berufstätigkeit fairer zu gestalten und damit auch den Gender Pension Gap zu verringern: Unter Care-Arbeit versteht man die Pflege oder das „Sich kümmern“ um einen Angehörigen. Das können zum Beispiel Kinder oder Senioren sein. Care-Arbeit ist in der Regel unbezahlt.
Besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner Ihre beruflichen Ziele und die Gestaltung Ihrer Partnerschaft oder Familie. Eine offene Kommunikation ist die Basis dafür. Die berufliche Unabhängigkeit von Frauen fördert die Zufriedenheit beider Partner. Und sie beugt dem Gender Pension Gap vor.
Das können Sie als Paar tun, um die berufliche Unabhängigkeit zu fördern:
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Rollenverteilung im Haushalt
Wer übernimmt welche Aufgaben? Kann eine Haushaltshilfe eine sinnvolle Unterstützung sein?
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Kinderbetreuung
Sie sollte fair zwischen den Partnern gestaltet werden. Vielleicht können auch Oma und Opa oder andere Familienmitglieder ihren Beitrag leisten? Schon das Abholen der Kinder vom Kindergarten kann helfen, um zeitliche Kapazitäten für die berufliche Karriere von Frauen zu schaffen.
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Elternzeit
Sie macht es auch Vätern möglich, ohne (große) finanzielle Einbußen Zeiträume in der Kindererziehung und -pflege zu übernehmen.
Die geschlechtsspezifische Rentenlücke wird Gender Pension Gap genannt. Konkret bedeutet dies, dass Männer in Deutschland mehr Rente als Frauen bekommen – aktuell sind es rund 27 Prozent bzw. sogar 39 Prozent ohne die Berücksichtigung von Hinterbliebenenrenten (Stand 2024).
Man bekommt etwa 50 Prozent des Bruttoeinkommens als gesetzliche Rente ausbezahlt. Daher ist es wichtig, dass Sie sich genau anschauen, wie hoch diese Rentenansprüche sein werden. Mehr Informationen dazu finden Sie im Ratgeberartikel „Die Renteninformation“.
Planen Sie frühzeitig Ihre private Altersvorsorge, um sich unabhängig von Ihrem Lebenspartner eine solide finanzielle Basis für Ihren Ruhestand zu schaffen.
In Deutschland bekommen Frauen durchschnittlich eine Rente von rund 1.394 Euro monatlich ausbezahlt (nach mindestens 35 Versicherungsjahren), stellt die Deutsche Rentenversicherung für das Jahr 2023 fest. Für Männer sind es rund 1.809 Euro.
Der Gender Pension Gap gibt an, um wie viel Prozent sich die Renten von Frauen und Männern unterscheiden. Dafür wird ein Durchschnittswert von allen Renteneinkünften ab 65 Jahren in Deutschland errechnet.
Etwa 18 Prozent der Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren gelten in Deutschland als armutsgefährdet, mit weniger als 60 Prozent des Durchschnittseinkommens zum Leben. Das Problem der Altersarmut hat auch mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten zu tun, denn über ein Drittel der Einkünfte werden allein für Wohn- und Energiekosten benötigt.
Wenn eine berufliche Tätigkeit dauerhaft in Teilzeit ausgeübt wird, dann verringert dies die beruflichen Aufstiegschancen und gleichzeitig die Verdienstmöglichkeiten. Das hat zur Folge, dass das Rentenniveau niedrig bleibt und das Armutsrisiko im Alter steigt.
Teilzeitarbeit hebt den Gender Pension Gap an, wenn nicht durch private Altersvorsorge dagegen gesteuert wird.
Care-Arbeit, die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, wird oftmals von Frauen übernommen. Während dieser Betreuungszeiten gehen Frauen häufig weniger arbeiten und verdienen somit auch weniger. Das geringere Einkommen spiegelt sich später auf dem Rentenkonto wider. So kann eine geschlechtsspezifische Rentenlücke entstehen, der Gender Pension Gap. Wichtig: Frauen und Männer können sich Care-Arbeit auf dem Rentenkonto anrechnen lassen. Für die Kindererziehung können bis zu drei Jahre pro Kind berücksichtigt werden. Dafür muss bei der Rentenversicherung ein Antrag gestellt werden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie in unserem Ratgeberartikel „Kindererziehungszeit und Rente“.
Die beste Möglichkeit ist eine frühzeitige Planung der Altersvorsorge durch eine zusätzliche private und/oder betriebliche Altersvorsorge. Bei Frauen mit Kindern ist es außerdem wichtig, in der Partnerschaft faire Absprachen für eine Aufteilung der Kinderbetreuung zu treffen und so Möglichkeiten für die Frau zu schaffen, den eigenen beruflichen Werdegang weiter zu verfolgen.
Folgende Gesetze und Maßnahmen unterstützen Frauen:
- Das Entgelttransparenzgesetz: Es soll die Angleichung von Gehältern für Männer und Frauen nach dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ fördern.
- Das Elternzeitgesetz: Die Zahlung des Elterngeldes unterstützt Familien mit Babys und Kleinkindern.
- Kinderbetreuungszeiten: Anrechnung von bis zu drei Jahren pro Kind bei der Rente.
- Finanzielle Förderungen: z. B. für die Riester-Rente oder Freibeträge für die Kindererziehung.
Zuletzt aktualisiert: März 2025
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