Die betriebliche Altersversorgung zum Schließen großer Versorgungslücken. Wer viel verdient, hat in der Regel große Versorgungslücken im Alter. Mit der Unterstützungskasse können insbesondere Führungskräfte bzw. besser verdienende Mitarbeiter diese steuerbegünstigt schließen. Und auch Sie als Arbeitgeber profitieren von vielen Vorteilen.
Die Unterstützungskasse ist eine mit Sondervermögen ausgestattete, rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und wird von einem oder mehreren Unternehmen (Trägerunternehmen) getragen. Mit der Versorgungskasse genossenschaftlich orientierter Unternehmen (VGU) e.V., der rückgedeckten Unterstützungskasse der R+V, können Sie als Arbeitgeber zur betrieblichen Altersversorgung Ihrer Mitarbeiter beitragen. Zu diesem Zweck wird Ihr Unternehmen ein Trägerunternehmen der VGU.
Die Versorgungsleistungen Ihrer Mitarbeiter werden in einem Leistungsplan festgelegt. Sie erteilen Ihren Mitarbeitern eine Versorgungszusage und leisten hierfür Beiträge (Zuwendungen) an die VGU. Die VGU verwendet diese Beiträge für den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen bei der R+V Lebensversicherung in gleicher Höhe und stellt so die späteren Leistungen an die Mitarbeiter sicher. Dadurch werden diese Finanzmittel vollständig aus dem Trägerunternehmen ausgelagert.
Die Unterstützungskasse bietet Ihnen:
Die Unterstützungskasse gibt es auch in Kombination mit dem IndexInvest-Prinzip: Die Gesellschafter-Geschäftsführer Versorgung (bAV IndexInvest) verbindet die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung und einer fondsgebundenen Rentenversicherung.
Seit dem 2002 in Kraft getretenen Altersvermögensgesetz besteht für Arbeitnehmer erstmals ein Rechtsanspruch, über ihren Arbeitgeber einen Teil ihres künftigen Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umzuwandeln. Der Anspruch besteht bis zu einer Höhe von 8% (steuerfrei) und bis zu 4% (sozialversicherungsfrei) der Beitragsbemessungsgrenze (West) der gesetzlichen Rentenversicherung.
Selbstverständlich kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber auch ein höherer Beitrag in Versorgungsleistungen umgewandelt werden. Bei tariflichem Einkommen gilt die tarifvertragliche Regelung als Basis für die Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wunsch des Arbeitnehmers nach einer Entgeltumwandlung nachzukommen und eine geeignete Form der betrieblichen Altersversorgung anzubieten.
Die R+V Versicherung bereitet den Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bietet passende, steuerlich interessante Formen der betrieblichen Altersversorgung an und wirkt bei der Einrichtung und Umsetzung im Betrieb mit.
Die Sozialversicherungsgrößen zur Gesetzlichen Rentenversicherung und Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind wichtige Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Hier finden Sie die aktuellen Sozialversicherungsgrößen.
Service-Hotline zu Vertrag + Leistung - 0611 533 2975
Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen hat die R+V für ihre Kunden eine Service-Hotline eingerichtet. Das Service-Telefon ist montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr für Sie besetzt.