Private Haft­pflicht­versicherung

    Immer zuverlässig geschützt. Bereits ab 1,96 EUR im Monat.

    • monatlich kündbar
    • 100% digital
    • bis 75 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    Jetzt Beitrag berechnen
    Inhalt:

    Darum ist eine private Haftpflichtversicherung so wichtig

    Weil die kleinen Missgeschicke des Alltags oft große finanzielle Folgen haben. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, muss für die Folgen geradestehen. So will es der Gesetzgeber. Dabei ist es egal, ob Sie den Schaden aus Versehen, aus Leichtsinn oder aus Unachtsamkeit verursachen. Sie müssen dem Geschädigten Ersatz leisten.

    Im Ernstfall kann dabei sogar auf Ihr gesamtes Vermögen, mit Haus und Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt zugegriffen werden.

    Unser Extra: passiver Rechtsschutz. Wir prüfen bei jeder Schadensforderung an Sie, ob sie berechtigt ist. Unberechtigte Forderungen wehren wir für Sie ab – auf unsere Kosten und notfalls auch vor Gericht.

    Personenschäden

    Sachschäden

    Vermögensschäden

    Mietsachschäden

    Passiver Rechtsschutz

    Ihre Vorteile mit der R+V-Privat­haft­pflicht­versi­cherung

    Flexibel: monatlich kündbar

    Keine langen Kündigungsfristen.

    100 % digital: alles im Blick

    Vertragsunterlagen, Daten, Schadenmeldungen.

    Gut abgesichert: bis 75 Mio. EUR

    für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

    Fairster Schadenregulierer

    Wer ist versichert?

    Sie entscheiden, ob Sie nur sich selbst oder auch Ihren Partner oder Ihre ganze Familie mitversichern möchten.

    Schutzsuchende aus der Ukraine und ihre Hunde sind beitragsfrei mitversichert

    Wenn Sie Geflüchtete aus der Ukraine aufnehmen, unterstützen wir Sie mit einem erweiterten Versicherungsschutz.

    Das heißt: Alle in Ihrer häuslichen Gemeinschaft aufgenommenen Schutzsuchenden und deren Hunde* sind automatisch für ein weiteres Jahr (bis mindestens 04.03.2025) in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung mitversichert – beitragsfrei.

    * Ersatzleistung für Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, für Sachschäden bis zu 5.000 EUR.

    Unsere Tarife können Sie direkt online abschließen

    Von A bis Z versichert: Wir sind an Ihrer Seite von Allmählichkeitsschäden bis zahme Haustiere.

    classic (S)
    ab 1,96 EUR
    monatlich
    comfort (M)
    ab 2,83 EUR
    monatlich
    Top Leistungen
    premium (L)
    ab 4,22 EUR
    monatlich

    Versicherungssumme

    10 Mio. EUR
    25 Mio. EUR
    75 Mio. EUR

    Mietsachschäden

    Gefälligkeitsschäden

    Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit

    2 Jahre
    5 Jahre
    5 Jahre

    Elektronischer Datenaustausch/Internetschäden

    Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h (nicht versicherungspflichtig)

    Innovationsgarantie

    Besitzstands-Garantie (Mehrleistungen des direkten Vorvertrages)

    Forderungsausfallversicherung für Personen- und Sachschäden

    Mindestschaden 1.000 EUR

    Schäden durch deliktsunfähige Kinder/volljährige Personen

    25.000 EUR

    Schlüsselverlust (privat und beruflich)

    50.000 EUR

    Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen

    Versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen) mit und ohne Motor

    bis zu 250 g Startgewicht
    bis zu 5 kg Startgewicht

    Halten von wilden Kleintieren und Weidetieren (inkl. Einfangkosten)

    bis zu 5 wilde Kleintiere
    Weidetiere unbegrenzt
    10.000 EUR Einfang­kosten

    Zusatzbaustein Neuwert-Spezial

    optional

    Zusatzbaustein Kfz-Spezial Plus

    optional

    Ehepartner/eingetragene Lebenspartner

    Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft

    Minderjährige Kinder

    Volljährige Kinder in Ausbildung (inkl. Wartezeit)

    Unverheiratete, volljährige Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Abschluss der Ausbildung

    bis zu 1 Jahr
    bis zu 2 Jahre

    Unverheiratete, volljährige Kinder mit Behinderung / Pflegebedürftigkeit in häuslicher Gemeinschaft

    Unverheiratete, volljährige Kinder mit Behinderung / Pflegebedürftigkeit in Pflegeeinrichtung lebend

    Alleinstehende Eltern-/Großelternteile in häuslicher Gemeinschaft

    Alleinstehende Eltern-/Großelternteile auch bei Heimunterbringung

    Im Haushalt beschäftigte Personen/Hausangestellte

    Vorübergehend in den Familienverbund eingegliederte Personen: Au-pair, Austauschschüler, Enkel

    Enkelkinder in häuslicher Gemeinschaft mit den Großeltern

    Freiwillige Notfallhelfer inkl. Ersatz der Aufwendungen des Helfers

    Pflegeleistende Personen

    Schäden durch deliktsunfähige Kinder

    25.000 EUR

    Schäden durch deliktsunfähige, volljährige Personen

    25.000 EUR

    Nachversicherungsschutz für Kinder oder Ehe-/Lebenspartner

    bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit,­ mind. 6 Monate
    bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit,­ mind. 6 Monate
    bis zur nächsten Beitrags­fälligkeit,­ mind. 6 Monate

    Übergangsfähige Regressansprüche aus Personenschäden (z. B. von Krankenversicherungen, Arbeitgebern)

    Ansprüche der Versicherten untereinander (nicht Angehörige)

    75 Mio. EUR für Per­so­nen­schä­den

    Ansprüche der versicherten Angehörigen untereinander

    100.000 EUR für Per­so­nen­schä­den

    Volljährige Kinder in häuslicher Gemeinschaft

    Weitere Personen in häuslicher Gemeinschaft

    Selbst­genutzte Woh­nungen, Ferien­wohnungen (Inland)

    Ein selbst­genutztes Ein­familien­haus (Inland)

    Ein selbst­genutztes Zwei­familien­haus (Inland)

    Ein selbst­genutztes Mehr­familien­haus (Inland)

    bis zu 4 Wohnungen

    Ein selbst­genutztes Wochenend­haus (Inland)

    Schrebergarten / Kleingarten (Inland)

    unbe­bautes Grund­stück (Inland)

    bis 2.000 m²
    bis 10.000 m²

    Fest installierter Wohnwagen (Inland)

    Haftpflicht aus ehemaligem Grund- und Gebäudebesitz

    Besitz/Betrieb von Anlagen zur Energieversorgung versicherter Gebäude und Grundstücke

    Einspeisung von Energie aus Photovoltaikanlagen

    bis 15 kWp Leistung
    ohne Leistungs-begrenzung

    Betrieb einer Flüssiggastankanlage

    Geothermierisiko (mittels Bohrung)

    1 Mio. EUR
    3 Mio. EUR

    Vermietung von einzelnen Wohnräumen (Inland)

    Vermietung von Wohnungen (Inland)

    1 inklusive
    3 inklusive

    Eigentum/Vermietung von Garagen/Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge (Inland)

    3 inklusive

    Vermietung von einzelnen Räumen zu gewerblichen Zwecken (Inland)

    Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern oder Ferienwohnungen (Inland)

    1 inklusive

    Selbstgenutzte Wohnung, Ferienwohnung (Europa)

    1 inklusive

    Selbstgenutztes Wochenend-/Ferienhaus (Europa)

    1 inklusive

    Unbebautes Grundstück (Europa)

    10.000 m²

    Vermietung eines Wochenend-/Ferienhaus oder einer Ferienwohnung (Europa)

    1 inklusive

    Bausumme

    50.000 EUR
    100.000 EUR
    200.000 EUR Bau­summe für Neu­bau­ten un­be­grenzt für Um­bau­ar­bei­ten

    Mitversicherung der Bauhelfer während der Bauarbeiten

    Halter und Hüter zahmer Haus­tiere (außer Hunde, Pferde)

    Hüten fremder Hunde und Pferde

    Reiten fremder Pferde/Fahren fremder Fuhrwerke

    Halter von Assistenz­hunden (z. B. Blinden-, Signal-, Begleit-, Diabe­tiker- oder Therapie­hund)

    Halten von wilden Kleintieren und Weidetieren (inkl. Einfangkosten)

    bis zu 5 wilde Kleintiere
    Weidetiere unbegrenzt
    10.000 EUR Einfang­kosten

    Nicht versicherungspflichtige Luftfahrzeuge

    Versicherungspflichtige Flugmodelle (z. B. Drohnen) mit und ohne Motor

    bis zu 250 g Startgewicht
    bis zu 5 kg Startgewicht

    Ruderboote, Schlauchboote

    Windsurfbretter, Surfbretter, Strandsegler und Kitesportgeräte

    Gelegentliches Benutzen fremder Motorboote

    Eigene Motorboote

    bis zu 15 PS Motorleistung

    Eigene Segelboote

    bis 15 m² Segelfläche

    Kfz bis 6 km/h

    Arbeitsmaschinen bis 20 km/h

    Kfz ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen/Plätzen, ohne Geschwindigkeitsbegrenzung

    Fahrräder, Pedelecs bis 25 km/h (nicht versicherungspflichtig)

    Teilnahme an Radrennen

    Vorübergehender Auslandsaufenthalt weltweit

    2 Jahre
    5 Jahre
    5 Jahre

    Zeitlich unbegrenzter Auslandsaufenthalt in Europa

    Allmählichkeitsschäden

    Schäden durch häusliche Abwässer

    Abwassergrube ohne Einleitung in ein Gewässer

    Schäden an gemieteten Wohn­­räumen, sonstigen Räumen, Gebäuden und Grund­stücken zu privaten Zwecken

    Schäden an der Einrichtung von Hotelzimmern, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften

    250.000 EUR

    Schäden an gemieteten/geliehenen beweglichen Sachen

    Elektronischer Datenaustausch/Internetschäden

    Fremde private Schlüssel (inkl. ehrenamtliche Schlüssel)

    50.000 EUR

    Fremde berufsbezogene Schlüssel

    50.000 EUR

    Nicht schuldhaft verursachter Schlüsselverlust

    10.000 EUR

    Forderungs­ausfallversicherung

    25 Mio. EUR für Perso­nen- und Sach­schä­den (Mindest­schaden 1.000 EUR)
    75 Mio. EUR für Perso­nen- und Sach­sch­äden (Mindest­schaden 0 EUR)

    Vorsatz­schäden in der Forderungs­ausfalldeckung für Personen­schäden

    Opferhilfe bei unbekanntem Täter

    50.000 EUR

    Erweiterter Versicherungsschutz in der Forderungsausfallversicherung

    Erweiterung um Haus- & Grundbesitzer, Inhaber von Öltanks & Wasser­sport­fahrzeugen, Bauherr, Jäger

    Gewässerschadenrestrisiko

    Gewässerschadenhaftpflicht für Kleingebinde

    205 l/kg, insgesamt 1.000 l/kg
    205 l/kg, insgesamt 1.000 l/kg
    205 l/kg, insgesamt 1.000 l/kg

    Eigenschäden durch Austritt von gewässerschädlichen Stoffen aus Anlagen

    10 Mio. EUR
    10 Mio. EUR

    Gewässerschadenhaftpflicht für Heizöltanks des selbstbewohnten Gebäudes

    Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)

    1 Mio. EUR
    10 Mio. EUR
    10 Mio. EUR

    Ehrenamtliche Tätigkeit, Freiwilligenarbeit aufgrund eines sozialen unentgeltlichen Engagements

    Ausübung von Sport

    Ansprüche aus Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

    50.000 EUR
    250.000 EUR

    Teilnahme an Betriebspraktika, fachpraktischem Unterricht

    Tätigkeit als ehrenamtlicher Betreuer

    Schäden aus einem Freundschaftsdienst (Gefälligkeitsschäden)

    Tageselterntätigkeit

    Nebenberufliche und selbstständige Tätigkeiten

    bis zu 12.000 EUR Brutto­jahres­umsatz

    Haftpflichtansprüche des Arbeitgebers/Arbeitskollegen

    10.000 EUR für Sach­schäden

    Neuwertersatz

    7.500 EUR bis zu einem Alter von 2 Jahren

    Ersatz des eigenen Schadens zum Neuwert

    7.500 EUR bis zu einem Alter von 2 Jahren

    Führen fremder versicherungpflichtiger Kraftfahrzeuge im Ausland („Mallorca-Deckung“)

    Kfz-Be- und Entladeschäden

    10.000 EUR

    Schäden an vorübergehend geliehenen Kfz: Mehrkosten aus der Rückstufung in der Kfz-Versicherung

    Rück­stu­fungs­scha­den bis zu 5 Jahre

    Ausgleich der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schäden an vorübergehend geliehenen Kfz/Anhänger

    2.000 EUR

    Schäden durch Falschbetankung eines fremden, vorübergehend gemieteten/geliehenen Kraftfahrzeugs

    10.000 EUR

    Übernahme der Vollkasko-Selbstbeteiligung bei Schäden an vorübergehend gemieteten Kfz/Anhänger

    1.000 EUR

    Abhandenkommen von Schlüsseln zu fremden Kraftfahrzeugen

    10.000 EUR

    Erweiterter Versicherungsschutz in der Forderungsausfallversicherung um Schäden durch Kraftfahrzeug

    Entschädigungsgrenze je geschädigter Person

    10 Mio. EUR
    10 Mio. EUR
    15 Mio. EUR

    Innovations-Garantie für zukünftige Bedingungsverbesserungen

    Besitzstands-Garantie (Mehrleistungen des direkten Vorvertrages)

    Kündigungsfrist

    monatlich
    monatlich
    monatlich

    Selbstbeteiligung

    keine/150 EUR/250 EUR
    keine/150 EUR/250 EUR
    keine/150 EUR/250 EUR
    • Einfacher Online-Abschluss
    • SSL-Verschlüsselt
    • 14 Tage Widerrufsrecht

    Zusatz­bau­steine für den Tarif premium

    Das Upgrade für Ihre Privat­haft­pflicht­versicherung

    Neuwert Spezial – ab 0,40 EUR im Monat

    Ersetzt Schäden nicht nur zum Zeitwert, sondern zum Neuwert. Sowohl bei Schäden, die Dritten entstehen, als auch wenn Sie selbst einen Schaden erleiden.

    Gewöhnlich reguliert eine Privathaftpflicht Schäden an Sachen zum Zeitwert.

    • Bei einem Totalschaden an Ihren Sachen, z. B. ein Freund zerstört Ihr zwei Jahre altes Handy, ersetzen wir die Differenz zwischen dem durch den Haftpflichtversicherer des Freundes regulierten Zeitwert und dem Neuwert.
    • Auf Ihren Wunsch hin zahlen wir z. B. für ein irreparabel zerstörtes, zwei Jahre altes Smartphone auch den Neuwert an den Geschädigten.

    Kfz-Spezial Plus – ab 0,68 EUR im Monat

    Schützt bei Haftpflicht­ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen.

    Dazu gehören z. B.

    • Schäden, die beim Be- und Entladen entstehen, z. B. beim Entladen des Einkaufs­wagens.
    • Übernahme der Vollkasko-Selbst­betei­ligung bei Schäden mit einem Mietwagen.
    • Schäden beim Führen von Mietwagen im Ausland („Mallorca-Deckung“).
    • Wenn sie ein fremdes Kraft­fahrzeug falsch betanken oder den Schlüssel verlieren.

    Welche Schäden sind mit der Privat­haft­pflicht abge­deckt und welche nicht?

    Im Schadenfall übernehmen wir die Kosten. Wenn Sie z. B. das Handy eines Freundes kaputt gemacht haben, wenn Sie jemand anderen verletzt haben oder wenn jemand anderes durch Sie den Flug verpasst hat und einen neuen buchen muss. Doch was genau ist abgedeckt und was nicht?

    Abgedeckte Schäden

    • Personen-, Sach- und Vermögensschäden

    • Mietsachschäden

    • Gefälligkeitsschäden

    • Schäden im europäischen Ausland

    • Schäden durch zahme Tiere (außer Hunde und Pferde)

    • Schäden im Internet

    • Schäden durch nicht versicherungspflichtige Fahrräder und Pedelecs bis 25 km/h

    • Abwehr nicht berechtigter Forderungen, auf unsere Kosten und notfalls auch vor Gericht

    Nicht abgedeckte Schäden

    • Vorsätzlich (mit Absicht) verursachte Schäden

    • Schäden am eigenen Besitz

    • Schäden, die mit einem motorbetriebenen Fahrzeug verursacht wurden (Kfz-Versicherung) – teilweise im Tarif premium (L) über Kfz-Spezial Plus versicherbar

    • Schäden durch Hunde und Pferde (Hundehaftpflicht und Pferdehaftpflicht)

    • Schäden an Gegenständen von Mitversicherten

    Haftpflichtversicherung: Pflicht auf Italiens Skipisten

    Seit dem 01.01.2022 gilt in Italien eine Versicherungspflicht beim Benutzen alpiner Skipisten. Das bedeutet: Wenn Sie mit Skiern, Snowboards oder ähnlichem unterwegs sind, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten haben und dies auch nachweisen können.

    Gut zu wissen: Der Verstoß gegen die Versicherungspflicht kann mit Bußgeld belegt werden und gegebenfalls Mehrkosten für den Abschluss einer separaten Haftpflichtversicherung verursachen.

    Damit ist sie die Versi­cherung mit der höchsten Verbreitung.

    Nicht versichert sind über­wiegend Singles und Haus­halte mit niedrigem Ein­kommen. Dabei ist eine private Haft­pflicht­versi­cherung bereits ab 1,96 EUR im Monat möglich.

    Quelle: Statistisches Bundsamt und GDV, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

    Wir sind für unsere Kunden da – zwei Beispiele

    Schwere Verbrennungen beim Fondue

    Hanna und David B. haben Besuch. Ein befreundetes Pärchen ist zum Abendessen vorbeigekommen. Es gibt Fondue, die Stimmung ist gut, doch auf einmal geht die Flamme des Spiritusbrenners aus. Als David den Brenner nachfüllen will, passiert es: Eine Verpuffung! Hanna und David passiert nichts, aber das befreundete Pärchen hat schwere Verbrennungen. Hanna und David haben glücklicherweise eine Privathaftpflichtversicherung bei der R+V. Sie übernimmt die gesamten Heilbehandlungs- und Folgekosten des Ehepaars, zusammen immerhin ca. 300.000 EUR. Zum Glück geht es den beiden inzwischen wieder gut und auch die Freundschaft hat keinen Schaden genommen.

    Mehrfamilienhaus in Flammen

    Klaus G. ist bei seinen Schwiegereltern zu Besuch. Zur Feier des Tages kümmert er sich um das Abendessen. Als Klaus eine kurze Kochpause im Nebenzimmer macht, fängt es in der Küche an zu brennen. Die Flammen erfassen schnell weitere Zimmer und schließlich steht das gesamte Mehrfamilienhaus in Flammen. Mit viel Glück schaffen es alle Hausbewohner unverletzt nach draußen. Aber das gesamte Mehrfamilienhaus inklusive Hausrat ist abgebrannt und unbewohnbar. Die Bewohner müssen in Ersatzunterkünften untergebracht werden. Nach dem ersten Schock ruft Klaus direkt seinen Berater bei der R+V an, bei der er eine Private Haftpflichtversicherung hat. Er unterstützt ihn dabei, den Schaden zu melden, und überbringt ihm auch die gute Nachricht, dass seine Versicherung die gesamten Kosten für den Schaden übernimmt: 1.200.000 EUR.

    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zur privaten Haftpflicht­versicherung

    Missgeschicke passieren jedem. Der Ball landet nicht im Tor, sondern im Wohnzimmer des Nachbarn oder der Rotwein auf dem Laptop eines Freundes. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen versichert.

    Ja. In Europa ohne zeitliche Befristung. Weltweit je nach Tarif bis zu zwei Jahre bzw. bis zu fünf Jahre.

    Schäden, die durch den Austausch von elektronischen Daten (z.B. beim Surfen im Internet) gegenüber Dritten entstehen, sind mitversichert – je nach Tarif zwischen fünf und 25 Mio EUR.

    Ja, für Ihre zahmen Haustiere wie z.B. Katzen oder Meerschweinchen. Anders ist es bei Hunden und Pferden – für diese Tiere ist die R+V-Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde bzw. für Pferde die richtige Lösung.

    Für die Tarife classic und comfort melden Sie Schäden einfach und bequem per Online-Schadenmeldung, über meine R+V oder telefonisch unter 0800-533 1111*. Für den Tarif digital steht Ihnen das Kundenportal rund um die Uhr zu Verfügung.

    *Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen

    Die Leistung der R+V-Familien­haft­pflicht­versicherung gilt nicht nur für Sie - Ihre Familie ist mitversichert. Bereits ab 4,10 EUR im Monat bietet Ihnen diese private Haftpflicht umfangreichen Versicherungsschutz für die gesamte Familie, also Ehepartner bzw. Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft sowie alle minderjährigen Kinder.

    Außerdem sind neben der Familie Ihre Hausangestellten mitversichert - egal, ob Haushaltshilfe, Gärtner oder Kindermädchen.

    Unverheiratete, volljährige Kinder (ohne Altersbegrenzung) in häuslicher Gemeinschaft benötigen keine eigene Haftpflichtversicherung, sondern sind während der Ausbildung und des Studiums mitversichert. In der Familien-Haftpflicht genießen sie sogar nach Abschluss ihrer Ausbildung oder ihres Studiums bei anschließender Arbeitslosigkeit noch bis zu einem Jahr Versicherungsschutz. Darüber hinaus bietet die Haftpflichtversicherung der R+V Ihnen die Möglichkeit, volljährige, unverheiratete Kinder ohne eigenen Haushalt auch nach ihrer beruflichen Ausbildung oder Abschluss ihres Studiums per Zusatzbaustein in die Familien­haft­pflicht­versicherung der Tarife classic und comfort zu integrieren. Dabei machen wir keine Unterscheidung zwischen leiblichem, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekind.

    Ob Ihr Kind noch bei Ihnen als Versicherungs­nehmer mitversichert ist oder selbst eine Haft­pflicht­versicherung für Studenten braucht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Fälle zusammen­gestellt:

    • Mitversichert über die R+V-Familien­haft­pflicht
      • Kinder in der Schulausbildung
      • Unverheiratete Kinder unter 18 Jahren
      • Unverheiratete, volljährige Kinder in Ausbildung/ Studium und freiwilligen Wehr- und Sozialdiensten
      • Unverheiratete Kinder während der Wartezeit vor Ausbildung/Studium
      • Unverheiratete Kinder bei Arbeitslosigkeit nach Ausbildung/Studium

     

    • Versichert nur durch eine eigene Haft­pflicht­versicherung
      • Verheiratete Kinder
      • Kinder, die nach Ausbildung/Studium einen eigenen Beruf haben
      • Kinder, die nach dem Studium ihre Referendariatszeit absolvieren
      • Kinder, die bereits einen Beruf ausüben und eine zweite Ausbildung/Studium absolvieren

    Das Interesse an Balkonkraftwerken, wie mobile Balkon-Solaranlagen auch genannt werden, ist groß. Wenn Sie z. B. als Mieter nicht die Möglichkeit haben, auf dem Hausdach eine Photovoltaikanlage aufzustellen, sind die kleinen, steckerfertigen Solarmodule für Balkon oder Terrasse eine Alternative. Damit Ihre Balkon-Solaranlage optimal geschützt ist, gibt es für Mieter die Balkonkraftwerk Versicherung im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung.

    Versicherungsschutz besteht:

    • wenn die Balkonsolaranlage ausschließlich der versicherten Wohnung dient
    • vor den Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter aus dem Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage
    • z. B. wenn ein Passant durch herunterfallende Teile der Anlage verletzt wird, Schäden durch Brand der Anlage entstehen

    Neben der grundsätzlichen Mitversicherung ist das Risiko der Einspeisung ebenfalls mitversichert, wenn das Energieversorgungsunternehmen bzw. das Leitungsnetz durch Fehler in der Anlage geschädigt werden.

    Produktinformationen zum Download

    Mit den R+V-Versicherungen bares Geld sparen

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    Die R+V ist Teil der Genos­sen­schaft­lichen Finanz­Gruppe. Damit stehen wir für genos­sen­schaft­liche Werte wie Soli­darität, Part­ner­schaft­lich­keit und Trans­parenz. Der von Empathie geprägte genos­sen­schaft­liche Grund­gedanke wurde im Jahr 2017 sogar von der UNESCO zum imma­teri­ellen Welt­kultur­erbe erklärt.

    100 Jahre Erfahrung

    Seit 1922.

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    Seit 1922 handeln wir wirtschaftlich solide, vorausschauend und treffen nachhaltige Entscheidungen.

    5000 Beratende

    Wir sind persönlich für Sie da.

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    Wir fördern den sozialen Zusam­men­halt und die Verant­wortung fürein­ander. Weil Gemein­schaft mehr schafft.

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    Sinnvolle Ergän­zungen zu Ihrer privaten Haft­pflicht­versicherung

    Was immer Sie absichern möchten, wir haben die passenden Versiche­rungs­lösungen für Sie.

    Schadenservice

    Im Schadenfall steht Ihnen das Benutzerkonto rund um die Uhr für Schadenmeldungen zur Verfügung.

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    • Komplett digitale Verwaltung
    • Versicherungsunterlagen jederzeit einsehen
    • Schäden einfach online melden