Auslandsreisekranken­versicherungen

    Immer sicher unterwegs. Schon ab 10,80 EUR/Jahr

    • Absicherung bei Auslandsreisen, weltweit
    • Schutz bei akut auftretenden Erkrankungen und Unfällen
    • Kostenübernahme für medizinisch sinnvolle Krankenrücktransporte
    • 24-Stunden-Telefon-Hotline im Notfall
    Jetzt Beitrag berechnen
    Inhalt:

    Entspannt in den Urlaub mit der Auslandsreise-Krankenversicherung

    Mit der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal, wie oft Sie im Jahr verreisen - Sie sind jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthaltes vor hohen Kosten im Krankheitsfall geschützt.

    Sofortiger Versicherungsschutz möglich

    Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

    24/7-Info- und Notruf-Hotline

    +49 (0) 611 533-6290

    Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

    Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert

    • Sofortiger Versicherungsschutz möglich

    • Weltweite Absicherung bei Auslandsreisen

    • 24/7-Info- und Notruf-Hotline

      +49 (0) 611 533-6290

    • Rund ums Jahr sorglos ins Ausland reisen

    • Immer die ersten 45 Tage pro Reise abgesichert

    Wählen Sie den richtigen Tarif für Ihre Reisepläne

    Egal, ob Sie allein oder mit Familie reisen, mit den Tarifen der R+V-Auslandsreise-Krankenversicherung finden Sie den passenden Schutz.

    Für Einzelpersonen

    Tarif FernWeh (ARED)

    • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
    • Verlängerung möglich ab dem 46. Tag, 2,50 EUR/Tag bis max. 730 Tage
    • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr

     

    ab 10,80 EUR

    pro Jahr

    Einzeltarif berechnen

    Für Familien

    Tarif FernWeh (ARFD)

    • Sie können Ihren Partner (bis 64 Jahre) sowie bis zu acht Ihrer Kinder (bis 24 Jahre) mitversichern – wenn Sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben
    • Jeweils für die ersten 45 Tage jeder Auslandsreise – egal wie oft im Jahr Sie verreisen
    • Einmal abschließen, verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr

    22,80 EUR

    pro Jahr

    Familientarif berechnen

    Welche Leistungen umfasst die Auslandsreisekrankenversicherung?

    Ambulante Behandlungen

    Stationäre Behandlung in Krankenhäusern

    Zahnärztliche Leistungen

    Transportkosten

    Kranken­rücktransport aus dem Ausland

    Leistung Detail
    Versicherungs­schutz im Ausland Bis 45 Tage für alle Reisen
    Verlängerung ab dem 46. Tag Verlängerung auf bis zu 730 Tage möglich. 2,50 EUR/Tag für Einzelpersonen bis 64 Jahre, 9,50 EUR/ Tag für Einzelpersonen ab 65 Jahre
    Ambulante Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­­kationen, Fehl- und Frühgeburten
    Arznei- und Verband­mittel:  100 %, wenn ärztlich verordnet
    Heilmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet (auch Chiropraktik und Osteopathie)
    Hilfsmittel 100 %, wenn ärztlich verordnet und während der Reise erstmals erforderlich, in einfacher Ausführung - keine Seh­hilfen und Hör­geräte
    Zahnärztliche Behandlung 100 % für schmerz­stillende Zahn­behandlung, für Zahn­füllungen und konfek­tionierte Kurzzeit­provisorien in einfacher Ausführung sowie für Reparaturen von Zahnersatz
    Stationäre Behandlung 100 %, auch für die Behandlung von Schwanger­schafts­­kompli­­kationen, Fehl- und Früh­geburten. Alternativ Zahlung eines Ersatz­kranken­haus­tagegeldes von 40 EUR/Tag
    Rooming-in 100 % für die zusätzlichen Unterbringungs­kosten für Eltern/Kinder
    Transport im Ausland 100 % für den ersten medizinisch notwendigen Transport zum nächst­gelegenen, geeigneten Krankenhaus oder Notfallarzt, für den Verlegungs­transport und max. 100 EUR für den Transport zurück zur Unterkunft
    Kranken­rück­transport 100 % für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rück­transport aus dem Ausland. Übernahme der Kosten für eine Begleit­person, wenn medizinisch notwendig
    Leistung bei Transport­unfähigkeit  100 %, auch über 45 Tage hinaus, solange die Rückreise nicht ohne Gefährdung der Gesundheit möglich ist
    Bestattungs- oder Über­führungs­kosten 100 %, im notwendigen Umfang
    Zweck der Reise Auslandsaufenthalt wegen Urlaubs- oder Geschäfts­reise
    Covid-19 100 % für medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland wegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus

     

    Was ist nicht versichert bzw. ausgeschlossen?

    Beispiele

    Was ist nicht versichert:

    • Behandlungen im Aus­land, die ein Grund für die Reise waren

    • Behandlungen im Aus­land, von denen bei Reise­antritt feststand, dass sie während des Auslands­aufent­halts stattfinden mussten. Sie erhal­ten die versicherten Leis­tungen, wenn Sie die Reise wegen des Todes eines Ange­hörigen unter­nehmen

    • Honorare für die Behand­lungen durch Ehe­gatten, Lebens­gefährten, Lebens­partner, Kinder, Eltern und Eigen­behand­lungen

    • Erkrankungen oder Be­schwer­den, die vor Reise­beginn behan­delt wurden und weiter­­behandlungs­bedürftig sind

    • Sehhilfen, Hör­geräte, End­versor­gung mit Zahn­ersatz, Kiefer­ortho­pädie sowie Arznei-, Heil­mittel und Hilfs­mittel, die nicht von einem Arzt ver­ordnet wurden

    • Auslandsreisen, die bereits vor Versicherungsbeginn angetreten wurden

    • Nicht inbegriffen ist eine Reiserücktrittsversicherung

    Auch in der EU ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll

    Auch wenn die medizinische Versorgung innerhalb der EU meist sehr gut ist, brauchen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung, weil die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse nicht in vollem Umfang übernommen werden.

    Reiseland Kostenüber­nahme durch Versicherungs­schutz sinnvoll?
    Deutschland Gesetzliche Kranken­versicherung/ Private Kranken­versicherung Nein
    Länder mit Sozial­ver­sicherungsabkommen
    (Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bul­gar­ien, Däne­mark, Est­land, Finn­land, Frank­reich, Griechen­land, Großbritannien, Irland, Island, Israel, Italien, Kosovo, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Tunesien, Ungarn, Zypern)
    › Gesetzliche Kran­ken­kasse übernimmt Kosten nur teilweise
    › Nur Kosten ab­ge­deckt, die im Kran­ken­versi­­che­rungs­system des Gast­landes Stan­dard sind
    › Versorgungs­system im Ausland kann sich deutlich vom hohen Versorgungs­standard in Deutschland unter­scheiden
    › Teilweise hohe Kos­ten auch im deutsch­sprachigen Ausland möglich (z. B. Österreich)
    Siehe Preisbeispiel Österreich
    Ja
    Rest der Welt Auslandreisekranken­versicherung oder Sie als Person privat Ja

     

    Gut zu wissen: Hohe Behandlungs­kosten im Ausland

    Wir sind für Sie da: Zwei Leistungsbeispiele

    Ein Skiunfall in Österreich

    Viel Sonne, viel Schnee und beste Pisten­verhält­nisse. Leider lag auf der Strecke von Werner K. doch ein Stück der Abfahrt im Schatten – und war vereist. Die Folge: Er rutschte im vollen Schwung weg, stürzte und erlitt dabei eine Schien­bein­kopf­fraktur. Zum Glück war schnell professio­nelle Hilfe da. Nach dem Trans­port mit dem Heli­kopter ins Kranken­haus wurde er ein paar Tage in Öster­reich privat­ärztlich behandelt und dann zur weiteren Behand­lung zurück nach Deutsch­land gebracht.

    Ohne R+V Auslands­reise­kranken­versicherung wäre Werner K. auf den Kosten für diesen Ski­unfall in Höhe von 14.092 EUR sitzen­geblieben.

     

    Beispiel für einen Ski­unfall mit Schien­bein­kopf­frak­tur in Öster­reich
    Erst­ver­sor­gung und Pis­ten­ret­tung 200 EUR
    Trans­port im Heli­kopter (insge­samt 30 Minuten) 3.196 EUR
    Erst­versor­gung im Heli­kopter 62 EUR
    Privat­ärztl­iche Behand­lung im Kranken­haus ein­schließ­lich chirur­gischer Versor­gung der Fraktur 9.468 EUR
    Not­wen­diger Rück­trans­port nach Deutsch­land zur stationären Weiter­behand­lung 1.166 EUR
    Eigen­anteil 14.092 EUR
    R+V erstattet aus einer Auslands­reise-Kranken­versiche­rung 14.092 EUR
    Die Behand­lung kostet statt 14.092 EUR keinen Cent

     

    Eine Platzwunde in der Türkei

    Der lang ersehnte Urlaub in der Türkei sollte für Familie W. eine erholsame Abwechs­lung zum stressigen Alltag werden. Ganz ohne Aufregung verlief der Urlaub aber leider nicht: Beim Spielen am Hotel­pool rutschte der jüngste Spröss­ling Luca aus, fiel hin und schlug sich das Kinn auf. Die Folge: Eine Platz­wunde, die ärztlich behandelt und genäht werden musste.

    Nach dem ersten Schreck stand aber fest: Die Eltern brauchten sich keine Sorgen zu machen. Luca wurde gut versorgt und konnte den Urlaub weiterhin mit Spielen verbringen. Auch im Hinblick auf die Rechnung, welche sich auf 450 EUR summierte, konnten sie sich entspannt zurücklehnen. Dank der Erstattung ihrer R+V-Auslands­reise-Kranken­versicherung kostete sie die Behand­lung am Ende 0 EUR.

     

    Beispiel für eine Behand­lung wegen einer Platz­wunde am Kinn in der Türkei
    Unter­suchung und Nähen der Wunde 450 EUR
    Eigen­anteil 450 EUR
    R+V erstattet aus einer Auslands­reise- Kranken­versiche­rung 450 EUR
    Die Behand­lung kostet statt 450 EUR keinen Cent

     

    FAQs

    Die wichtigsten Fragen zur Auslandsreise-Krankenversicherung

    Wenn Sie oder Ihr Partner bzw. Partnerin eine Kreditkarte besitzen oder Mitglied in einem Automobilclub sind, sollten Sie sich erkundigen, ob hier eine Auslandsreise-Krankenversicherung bereits inklusive ist. Bei zum Beispiel Gold-, Platinkarten oder der ExclusiveCard ist das oft der Fall. Dann benötigen Sie, je nach Leistungsumfang, keine zusätzliche.

    Wenn Sie bereits eine Auslandsreise-Krankenversicherung haben, kann es sich lohnen, einen Vergleich durchzuführen und gegebenenfalls eine Zusatzversicherung wie die R+V Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Bei einer solchen Doppelversicherung müssen Sie im Leistungsfall nur angeben, dass neben der alten eine zweite Auslandsreisekrankenversicherung besteht.

    Theoretisch ist es zwar möglich, eine Auslandsreisekrankenversicherung von der Steuer abzusetzen, in der Praxis macht es aber für private Reisen keinen Sinn.

    So wird die Versicherung in der Regel mit der gesetzlichen Krankenversicherung zusammen angesetzt und die Obergrenzen für einen Steuerabzug liegen so niedrig, dass die Ersparnis gegen Null ginge.

    Anders sieht es allerdings aus, wenn Sie nicht privat, sondern beruflich verreisen. In diesem Fall betrachtet das Finanzamt die Police getrennt von Ihrer Basis-Krankenversicherung. Die Beiträge gehen also nicht im Vorsorgeaufwand unter.

    Die drei Begriffe Reise-, Auslandskranken- und Auslandsreisekrankenversicherung werden oft synonym benutzt – fälschlicherweise. Dies führt häufig zu Verwirrung.

    Dabei gibt es klare Unterschiede zwischen den Versicherungsmodellen.

    So richtet sich eine Auslandskrankenversicherung gezielt an Menschen, die mehr als ein paar Wochen im Ausland verbringen möchten. Sie deckt alle ärztlichen Leistungen ab – ob Notfall oder Vorsorgeuntersuchung. Dementsprechend sind die Tarife im Vergleich auch deutlich teurer.

    Die Auslandsreisekrankenversicherung ist dagegen speziell auf Urlauber oder Geschäftsreisende zugeschnitten.

    Der Begriff Reiseversicherung wird häufig als Oberbegriff für viele verschiedene Versicherungsprodukte verwendet. So kann es sich beispielsweise um eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Reisegepäckversicherung handeln.

    Mit den Auslandsreisekrankenversicherungen von der R+V-Versicherung gehen Sie auf Reisen kein Risiko ein. Egal, wie oft und wohin Sie im Ausland verreisen – Sie sind im Krankheitsfall jeweils für die ersten 45 Tage eines Auslandsaufenthalts vor hohen Kosten geschützt.

    Sie waren im Ausland bei einem Arzt und dieser hat Ihnen eine Rechnung ausgestellt. Meist zahlen Sie diese direkt vor Ort selbst. Die Rechnung reichen Sie anschließen bei R+V ein und erhalten ihr Geld zurück.

    Aber was, wenn es um größere Beträge geht, beispielsweise wenn Sie eine teure OP in einem Krankenhaus benötigen? Dann können Sie sich auch im Vorfeld bei uns melden. In solchen Ausnahmesituationen kann vereinbart werden, dass R+V die Kostenerstattung direkt mit der Klinik abwickelt.

     

    So erreichen Sie uns im Leistungsfall:

    + 49 (0) 611 533-6290

    Mo. – So. rund um die Uhr

    Gerade in außereuro­päischen Ländern, und in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, bleiben Sie ohne Auslands­reise-Kranken­versicherung in jedem Fall komplett auf den Kosten sitzen. Für einen Klinik­aufenthalt in den USA können z. B. mehrere Tausend Euro täglich fällig werden. Gegen Vor­kasse versteht sich. Aber auch bei unseren euro­päischen Nach­barn können hohe Eigen­anteile auf Sie zukommen. In Öster­reich gibt es beispielsweise auf Skiunfälle spezialisierte Kliniken. Diese rechnen für eine OP oft deutlich höhere Kosten ab als ein deutsches Kranken­haus für die gleiche Behand­lung. So können bei jeder Aus­lands­reise auch in der EU oder in Ländern mit Sozial­versicherungs­abkommen (z. B. Schweiz), hohe Kosten entstehen. Diese Kosten werden aber nur teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Es wird nur erstattet, was im Krankenversicherungssystem des Gastlandes Standard ist. Dieser kann sich vom hohen Versorgungsstandard in Deutschland deutlich unterscheiden. 

    Wann sollten Sie spätestens eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen?

    Grundsätzlich können Sie Ihre Auslandsreisekrankenversicherung auch noch kurz vor der Abreise abschließen. Als Versicherungsbeginn akzeptieren wir das aktuelle Datum. Bevor Sie jedoch mit dem Flugzeug oder dem Auto ins Ausland reisen, müssen Sie den Versicherungsantrag online vollständig ausfüllen und eine Einzugsermächtigung erteilen.  Dies dauert nur wenige Minuten. Trotzdem sollten Sie auf Nummer sicher gehen und Ihre Krankenversicherung rechtzeitig abschließen - so ersparen Sie sich möglichen Stress.
     

     

    Tipp für Privatversicherte

    Auch privat versicherte Personen erhalten oft keinen 100%igen Schutz. Prüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre PKV alle Kosten im Ausland abdeckt. In vielen Tarifen ist z. B. der medizinische notwendige Rücktransport nach Deutschland nicht eingeschlossen. Selbst wenn Ihre private Kranken-Voll­ver­si­cherung Leistungen im Ausland beinhaltet, kann der Abschluss einer Auslandsreise-Kran­ken­ver­si­che­rung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein Selbstbehalt vereinbart oder eine Beitragsrückerstattung möglich ist.

    Versicherungs­bedingungen

    Kalenderjahres Police

    Möchten Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung für nur ein Jahr abschließen?

    • Der Vertrag ist nur für das jeweilige Kalenderjahr gültig und endet mit dem 31.12.
    • Bei Reisen über den Jahreswechsel besteht Schutz bis maximal 45 Tage ab Beginn der Reise bzw. bis zum Ablauf einer vereinbarten Verlängerung.

    Service Hotlines

    Kostenfrei aus allen deutschen Fest- und Mobilfunknetzen.

    Im Leistungsfall

    +49 (0) 611 533-6290

    Info und Notruf im Rahmen der Aus­lands­reise-Kran­ken­versi­che­rung.

    Vertragsservice

    0800 533-1121

    Für Auskünfte, Beratung, Fragen zu bestehenden Versicherungsverträgen.

    E-Mail

    gesundheit-weltweit@ruv.de

    Sie können uns auch per Mail erreichen.

    Sinnvolle Ergänzungen zu Ihrer Auslands­reise-Kranken­versicherung

    Was immer Sie absichern möchten, wir haben die passenden Versicherungs­lösungen für Sie.

    Wir sind für Sie da. Online und persönlich!

    Möchten Sie mehr über unsere Kranken­zusatz­versicherungen erfahren? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gerne im persön­lichen Gespräch und finden mit Ihnen gemeinsam eine Lösung, die zu Ihren Bedürf­nissen und Ihrer Lebens­situation passt.