Sterbegeldversicherung

    Damit zur Trauer nicht noch finanzielle Sorgen kommen.

    • Finanzielle Entlastung der Angehörigen
    • Bestattungskosten sind ganz oder teilweise gedeckt
    • keine Gesundheitsprüfung
    • für weniger als 45 EUR im Monat*
    Beratungstermin vereinbaren Ansprechpartner suchen

    *Der Versicherungs­beitrag ist abhängig vom Eintrittsalter und der gewählten Höhe des Sterbegeldes. Bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren beträgt der Beitrag für ein Sterbegeld von 7.500 EUR rund 42 EUR im Monat.

    Inhalt:

    Sterbegeldversicherung

    Den Tod eines nahen Menschen zu verkraften, ist nie leicht. Es ist umso schwerer, wenn zur Trauer auch noch hohe Kosten kommen. Die Sterbegeldversicherung der R+V hilft bei der Finanzierung der Bestattungskosten. Mit niedrigen monatlichen Beiträgen treffen Sie Vorsorge für Ihre Bestattung und entlasten Ihre Lieben.

    Die Vorteile der Sterbegeldversicherung

    • Nur 18 Monate Wartezeit

      Der volle Versicherungsschutz wird erst nach einer bestimmten Wartezeit wirksam. Ihre Hinterbliebenen erhalten im Todesfall das Sterbegeld bereits nach Ablauf der ersten 18 Versicherungsmonate.

    • Flexible Sterbegeldhöhe

      Die Höhe des Sterbegeldes können Sie frei vereinbaren - zwischen 1.000 EUR und 15.000 EUR

    • Schnelle Auszahlung

      Die R+V hilft Ihren Hinterbliebenen im Notfall schnell und unbürokratisch

    • Keine Gesundheitsprüfung

      Sterbegeldversicherung bei der R+V abschließen – einfach ohne Gesundheitscheck

    • Lebenslanger Schutz

      Der Versicherungsschutz der R+V gilt lebenslang ohne Ablauftermin

    • Begrenzte Beitragsdauer

      Sie zahlen maximal 25 Jahre lang und höchstens bis zum 85. Lebensjahr für das Sterbegeld

    • Überschussbeteiligung

      Das garantierte Sterbegeld erhöht sich durch die während der Laufzeit entstehende Überschussbeteiligung.

    In welchen Fällen wird die Sterbegeldversicherung ausgezahlt?

    • Natürlicher Sterbefall

      Versicherungssumme und Überschussbeteiligung bei natürlichem Lebensende nach der Wartezeit

    • Unnatürlicher Tod

      Versicherungssumme und Überschussbeteiligung nach der Wartezeit

    • Tod während der Wartezeit

      Bei Tod innerhalb der Wartezeit erstatten wir Ihnen Ihre Beiträge zurück mit Ausnahme bei Unfalltod. 

    • Unfalltod während der Wartezeit

      Bei einem Unfalltod wird das Sterbegeld auch innerhalb der ersten 18 Monate nach Vertragsabschluss ausgezahlt, wenn der Unfall sich nach Beginn des Versicherungsschutzes ereignet hat und der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist.

    Sterbegeldversicherung Kosten: Beispielrechnungen

    Passender Versicherungsschutz für jeden Bedarf

    Versicherungs­summe  1.000 EUR 7.500 EUR 15.000 EUR 15.000 EUR
    Eintrittsalter 60 Jahre 60 Jahre 60 Jahre 65 Jahre
    Maximale Dauer der Beitrags­zahlung bis 85 25 Jahre 25 Jahre 25 Jahre 20 Jahre
    monatlicher Beitrag 7,31 EUR 41,64 EUR 81,25 EUR 105,91 EUR
    Auszahlung im Todesfall 1.000 EUR zuzüglich Überschuss­beteiligung 7.500 EUR zuzüglich Überschuss­beteiligung 15.000 EUR zuzüglich Überschuss­beteiligung 15.000 EUR zuzüglich Überschuss­beteiligung

     

    Für wen ist eine Sterbegeldversicherung sinnvoll?

    Für Familien

    Familien müssen nach einem Verlust nicht nur mit der emotionalen Belastung, sondern auch mit organisatorischen Herausforderungen umgehen. Eine Sterbegeldversicherung kann die finanzielle Last der Bestattungskosten abnehmen und somit die Angehörigen entlasten.

    Für Paare und Eheleute

    Der Verlust eines Ehepartners oder Lebensgefährten stellt eine immense emotionale Belastung dar. Eine Sterbegeldversicherung kann Ihrem Partner oder Partnerin helfen, die finanziellen Sorgen rund um Ihre Bestattung zu mindern, sodass der Fokus auf der Trauerbewältigung liegen kann.

    Für Alleinstehende

    Wenn Sie alleinstehend sind und sich wünschen, dass Ihre Bestattung ohne finanzielle Belastung für andere erfolgt, ist eine Sterbegeldversicherung hilfreich. Sie helfen damit den Personen, die für Sie die Verantwortung für Ihre Bestattung übernehmen. Beispielsweise können Sie ein Bestattungsinstitut als Begünstigten der Versicherung benennen. So stellen Sie sicher, dass genügend Mittel für eine Beisetzung vorhanden sind und auch Ihre Wünsche berücksichtigt werden können.

    Wofür bei einer Beerdigung Kosten entstehen

    • Bestattungsinstitut
    • Sterbeurkunde
    • Sarg mit Auskleidung/Urne und Einäscherung
    • Überführung
    • Nutzung der Grabstätte
    • Schriftliche Todesanzeige, Zeitungsanzeige
    • Nutzung der Trauerhalle
    • Blumenschmuck für Sarg und Trauerhalle
    • Trauerredner und Musiker
    • Verköstigung nach Trauerfeier
    • Grabgestaltung, Grabstein

    So hilft die Sterbegeldversicherung der R+V

    Familienvater Winfried B. litt an einer Herzkrankheit und entschied sich für eine Sterbegeldversicherung über 5.000 EUR, als er 40 Jahre alt war. Er verstarb mit 46 Jahren. Bis dahin hat er 1.456 EUR eingezahlt. Seine Angehörigen erhalten eine Gesamtleistung (inkl. der Überschussanteile) in Höhe von 5.200 EUR und können davon die Beerdigung finanzieren.

    Mia F. war 42 Jahre alt und ledig, als sie einen Segeltörn über den Atlantik plante. Um ihre Eltern vor hohen Kosten zu schützen, schloss sie vor der Abreise eine Sterbegeldversicherung über 10.000 EUR ab. Bei einem Unfall ertrank sie sechs Wochen nach der Abreise. Bis dahin hatte sie zwei Monatsbeiträge eingezahlt. Da ihr Tod ein Unfall innerhalb der Wartezeit war, erhalten Mias Eltern die volle Versicherungssumme von 10.000 EUR.

    Als Heinrich K. im Alter von 65 die Rente antrat, schloss er eine Sterbegeldversicherung über 12.000 EUR ab. Er war alleinstehend und wollte für seine Beerdigung vorsorgen. Heinrich K. starb mit 78 Jahren. Seine Cousine als einzige Angehörige erhält nun das volle Sterbegeld sowie eine Überschussbeteiligung von knapp 900 EUR für die Bestattung.

    Als Bernhard M. 60 wurde, nutzte er das Angebot, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Unerwartet starb er bereits ein Jahr später an einer Lungenentzündung. Weil er innerhalb der Wartezeit starb, hat seine Frau keinen Anspruch auf die vollen Leistungen. Die R+V erstattet in diesem Fall die gezahlten Versicherungsbeiträge in Höhe von 499,68 EUR an seine Frau.

    Rita S. hat mit 65, nach dem Ableben ihres Mannes und dem Eintritt in die Rente eine Sterbegeldversicherung über 7.500 EUR abgeschlossen, um für ihre Beisetzung vorzusorgen. Im Alter von 92 Jahren starb Frau S. nach einem Schlaganfall. Seit ihrem 85. Lebensjahr besteht die Versicherung beitragsfrei. Durch die Überschussbeteiligung werden ihrer einzigen Tochter nun die vollen Leistungen von fast 11.000 EUR ausgezahlt.

    Gute Gründe für die R+V-Sterbegeldversicherung

    Auszahlungen während der Wartezeit

    Die R+V-Sterbegeldversicherung zahlt das volle Sterbegeld bei Unfalltod auch während der Wartezeit von 18 Monaten aus, wenn der Unfall sich nach Beginn des Versicherungsschutzes ereignet hat und der Tod innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist. Bei einem Todesfall während der Wartezeit erstattet die R+V die geleisteten Beiträge zurück.

    Kurze Dauer der Beitragszahlungen

    Die Beitragszahlung bei der R+V erfolgt abhängig vom Eintrittsalter. Die Beitragszahldauer beträgt mindestens fünf Jahre und maximal 25 Jahre.

    Voller Schutz nach 18 Monaten

    Bei der R+V genießen Sie den vollen Versicherungsschutz bereits nach 18 Monaten. Im Fall eines Unfalltodes zahlt die R+V die Versicherungssumme schon während der Wartezeit aus. Bei anderen Sterbefällen während dieser Zeit (außer Suizid) zahlt die R+V die geleisteten Versicherungsbeiträge zurück .

    Auszahlung der Sterbegeldversicherung

    Die Sterbegeldversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der bis zur Auszahlung angefallenen Überschussbeteiligung aus. Sie deckt damit alle Kosten im Rahmen des Auszahlungsbetrags.

    Wie funktioniert die Auszahlung des Sterbegeldes?

    Die Bezugsberechtigten müssen den Versicherer unverzüglich vom Todesfall informieren. Die R+V zahlt die Versicherungssumme aus, sobald die Sterbeurkunde und ein amtliches Zeugnis über die Todesursache vorliegen.

    Wer ist anspruchsberechtigt im Todesfall?

    Wenn Sie eine Sterbegeldversicherung der R+V abschließen, bestimmen Sie eine bezugsberechtigte Person. Diese Person erhält die Versicherungssumme gegen Vorlage des Versicherungsscheins.

    Die wichtigsten Fragen zur Sterbegeldversicherung

    Allgemeine Fragen zur Sterbegeldversicherung

    In der Sterbegeldversicherung zahlen Sie über einen Zeitraum von 5 bis 25 Jahren monatlich Ihren Beitrag ein. Danach läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der von Ihnen individuell gewählten Versicherungssumme zzgl. eines Bonus, der aus der Überschussbeteiligung gebildet wird. Empfänger ist eine von Ihnen bestimmte, bezugsberechtigte Person. Beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist eine Wartezeit üblich. Bei der R+V beträgt die Wartezeit nur 18 Monate. Im Fall eines Todes  während der Wartezeit erhält die bezugsberechtigte Person  das bis dahin eingezahlte Geld zurück. Bei einem Unfalltod während dieser Zeit zahlt die R+V die gesamte Versicherungssumme aus. 

    Der Zweck von Sterbegeldversicherungen besteht darin, die Bestattungskosten zu sichern. Ihre Laufzeit erstreckt sich stets bis zum Lebensende der versicherten Person. Damit unterscheiden sie sich von anderen Versicherungen wie der Unfall- oder Risikolebensversicherung mit begrenzten Laufzeiten. Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist nur bis zu einem bestimmten Alter möglich. Bei der R+V liegt das Höchsteintrittsalter bei 75 Jahren. Das Höchsteintrittsalter bei einer Lebensversicherung oder Risiko-Lebensversicherung liegt in den meisten Fällen deutlich darunter.
    Mit der Sterbegeldversicherung schützen Sie Ihre Familie, Ihre Partnerin oder Ihren Partner auch im hohen Alter zuverlässig und zu angemessenen Beiträgen vor hohen Bestattungskosten. Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung: Sie unterliegen keiner Risikoprüfung.
     

    Die Sterbegeldversicherung hat eine unbegrenzte Laufzeit, während die Laufzeit einer Risikolebensversicherung begrenzt ist. Häufig erstreckt sich die Laufzeit von Lebensversicherungen maximal bis zum 75. Lebensjahr. Die Sterbegeldversicherung endet erst mit dem Tod der versicherten Person. 
    Zudem besteht in der Risikolebensversicherung ein niedrigeres Eintrittsalter als in der Sterbegeldversicherung. Das Eintrittsalter für eine R+V-Sterbegeldversicherung liegt bei dem 40. Lebensjahr, eine Risikolebensversicherung können Sie in vielen Fällen schon ab dem 15. Lebensjahr abschließen. Noch ein Vorteil der Sterbegeldversicherung: keine Risikoprüfung. Auch im Falle einer vorhandenen Krankheit können Sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.

    Die Sterbegeldversicherung wird häufig auch als Sterbeversicherung, Beerdigungsversicherung oder Sterbevorsorgeversicherung bezeichnet. Alle diese Begriffe beschreiben das gleiche: Eine Versicherung, die reine finanzielle Absicherung für Ihre Hinterbliebenen bietet und die Kosten für die Bestattung erstattet.

    Fragen zum Abschluss und den Kosten einer Sterbegeldversicherung

    Typisch für die Sterbegeldversicherung ist ein hohes Eintrittsalter. Viele Personen denken etwa mit dem Rentenbeginn über ihre Bestattungskosten nach. Bei der R+V ist der Abschluss der Sterbegeldversicherung ab dem 40. und bis zum 75. Lebensjahr möglich. 

    Sie haben auch die Möglichkeit, eine Sterbegeldversicherung für das Ableben einer anderen Person abzuschließen. In diesem Fall sollten Sie unwiderruflich festlegen, dass Sie die bezugsberechtigte Person für das Sterbegeld sind, falls Sie dies wünschen.

    Die R+V verlangt beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung keine Gesundheitsprüfung.

    Der Beitrag zur Sterbegeldversicherung hängt von der Höhe der Versicherungssumme und vom Eintrittsalter der versicherten Person ab. Für ein Sterbegeld von 7.500 EUR beträgt der Beitrag bei einem Eintrittsalter von 60 Jahren beispielsweise 41,64 EUR. Mit einem Eintrittsalter von 65 Jahren beläuft sich der monatliche Beitrag auf 53,99 EUR. Er erhöht sich mit einem späteren Eintrittsalter und ist bei einem jüngeren Eintrittsalter niedriger. Ebenso führen niedrigere oder höhere Versicherungssummen zu geringeren oder höheren Beiträgen.

    Fragen zur Kündigung der Sterbegeldversicherung

    Die R+V-Sterbegeldversicherung können Sie jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen. Die Versicherungsperiode endet jährlich zum Tag des Versicherungsbeginns.  Außerdem haben sie die Möglichkeit, die Versicherung jederzeit mit einer Frist von einem Monat   zum nächsten Monatsersten ganz oder teilweise zu kündigen. Bei einer teilweisen Kündigung reduzieren Sie die Versicherungssumme. Die Kündigung muss in Textform als Brief oder E-Mail erfolgen. 

    Nach der Kündigung haben Sie einen Anspruch auf den Rückkaufswert in Höhe des bis zum Kündigungszeitpunkt anfallenden Deckungskapitals. Dabei handelt es sich nicht um alle gezahlten Beiträge, da der Versicherer von diesen seine Abschluss- und Vertriebskosten abzieht und eine möglicherweise angefallene Überschussbeteiligung hinzurechnet. 

    Wenn Sie auf den Versicherungsschutz nicht vollständig verzichten möchten, können Sie anstelle einer Kündigung auch eine Beitragsfreistellung wählen. Dies ist möglich, wenn die sich daraus ergebende Versicherungssumme noch mindestens 1.000 EUR beträgt.

    Fragen zur Pfändungsschutz einer Sterbegeldversicherung

    Für die versicherte Person ist das in die Sterbegeldversicherung eingezahlte Kapital grundsätzlich nicht vor einer möglichen Pfändung geschützt. Ein Pfändungsschutz besteht jedoch nach Paragraf 850 b der Zivilprozessordnung bis zu einem Höchstbetrag der Versicherungssumme von 5.400 EUR (Stand 2024). 

    Die Sterbegeldversicherung dient der Absicherung der Bestattungskosten für die versicherte Person. Damit ist die Versicherungsleistung grundsätzlich zweckgebunden. Pfändbar ist jedoch der Betrag, der über die anfallenden Bestattungskosten hinausgeht. Auch auf Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung kann die Versicherungssumme angerechnet werden. Die bezugsberechtigte Person sollte daher nachweisen, dass sie das Sterbegeld dem Zweck entsprechend ausgegeben hat. 

    Fragen zur Auszahlung der Sterbegeldversicherung

    Die R+V zahlt das Sterbegeld kurzfristig an die bezugsberechtigte Person aus. Dazu muss der Versicherungsschein zusammen mit der Sterbeurkunde und einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache vorgelegt werden. Für die Auszahlung der Versicherungssumme ist kein Erbschein erforderlich.

    Als nahestehende Person informieren Sie Ihren Versicherer unmittelbar nach dem Eintritt des Todes des Versicherungsnehmers, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Die unverzügliche Mitteilung ist bei der R+V telefonisch, per E-Mail oder Online möglich. Übersenden Sie anschließend die notwendigen Dokumente an die R+V. Welche Nachweise Sie im Einzelnen benötigen, teilen Ihnen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Telefonats oder in Beantwortung Ihrer E-Mail mit. Neben dem Versicherungsschein, der Sterbeurkunde und einer ärztlichen Bescheinigung über die Todesursache ist ein Nachweis Ihrer Bezugsberechtigung erforderlich. Das dafür notwendige Dokument hängt davon ab, ob Sie als bezugsberechtigte Person im Versicherungsvertrag eingetragen sind.  

    Das Sterbegeld unterliegt bei den Erben keiner Einkommensteuer, jedoch der Erbschaftsteuer. Von der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs können noch Freibeträge abgezogen werden. Außerdem sind bei den Erben ggf. noch von derselben Person anfallende Vermögensvorteile innerhalb der letzten 10 Jahre zu berücksichtigen. Die steuerlichen Freibeträge betragen:

    • für Ehepartner 500.000 EUR
    • für Kinder je 400.000 EUR
    • für entfernte Verwandte 20.000 EUR

    Die R+V zahlt das Sterbegeld auch ins Ausland, wenn die versicherte Person dort verstirbt und bestattet werden soll. Ausnahmen können sich lediglich durch Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-Embargos der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union oder der Vereinigten Staaten von Amerika gegenüber einzelnen Staaten ergeben.

    Der Anspruch auf Auszahlung des Sterbegeldes kann verjähren. Wenn der bezugsberechtigten Person der Todesfall und das Bestehen der Versicherung bekannt sind, verjährt der Anspruch nach drei auf das Todesjahr folgenden Jahren. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis verjähren alle Ansprüche in 10 Jahren, nachdem sie entstanden sind.

    Seit 2004 ist die Sterbegeldzahlung durch die Krankenkassen in Deutschland abgeschafft. Bis dahin handelte es sich mit einem Betrag von 535 EUR ohnehin nur um einen kleinen Zuschuss zu den Bestattungskosten. Umso wichtiger ist die private Vorsorge für die eigene Beerdigung.

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