Die gesetzliche Altersrente ist eine zentrale Säule der Altersvorsorge. Wann Sie diese Rente in Anspruch nehmen können, wird vom Gesetzgeber durch die sogenannte Regelaltersgrenze festgelegt. Mit der Rentenreform von 2007 wurde die „Rente mit 67“ beschlossen und damit eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze von 65 auf 67 Jahre. Dennoch gibt es Ausnahmen und Möglichkeiten, früher oder auch später in den Ruhestand zu gehen. Wir geben Ihnen einen Überblick über Ihre Optionen.

Rente mit 67: Ab welchem Jahrgang die Rente mit 67 gilt und was das für Sie bedeutet
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Anspruch auf Altersrente:
Ein Anspruch auf eine Altersrente besteht, wenn Sie die Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) von fünf Jahren erfüllt und ein bestimmtes Alter – die Regelaltersgrenze – erreicht haben.
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Die Regelaltersgrenzen steigen:
Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter durch die 2007 beschlossene Rentenreform schrittweise von 65 auf 67 Jahre.
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Früher in Rente gehen:
Ein vorzeitiger Rentenbeginn ist möglich, aber mit Abschlägen verbunden. Eine Sonderregelung gibt es für Langzeitversicherte, Schwerbehinderte und unter Tage beschäftigte Bergleute.
Der Anspruch auf die gesetzliche Altersrente – auch Regelaltersrente genannt – ist ein zentraler Aspekt für alle, die sich dem Ruhestand nähern. Wann Sie Ihre Rente ohne Abschläge beziehen können, wird durch das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter bestimmt.
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Erreichen der Regelaltersgrenze: Sie haben das reguläre Renteneintrittsalter erreicht.
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Mindestversicherungszeit: Sie haben mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Gut zu wissen: Die Mindestversicherungszeit kann auch durch angerechnete Zeiten wie Kindererziehung, Studium oder Ausbildung erfüllt werden, selbst wenn keine Beiträge gezahlt wurden.
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Rentenantrag stellen: Erst mit dem Rentenbescheid nach Antragstellung bei der Deutschen Rentenversicherung besteht Anspruch auf die Altersrente.
Warum steigt das Renteneintrittsalter?
- Höhere Lebenserwartung: Männer haben in Deutschland eine durchschnittliche Lebenserwartung von 78,6 Jahren; Frauen von 83,3 Jahren (Quelle: Statistisches Bundesamt, Stand 2023).
- Demografischer Wandel: Immer weniger junge Menschen stehen einer wachsenden Zahl von Senioren gegenüber, die länger Rente beziehen.
- Durch die Anhebung der Regelaltersgrenze soll sichergestellt werden, dass die gesetzliche Rente auch für zukünftige Generationen gesichert ist.
Die Rente mit 67 gilt für alle, die 1964 oder später geboren wurden. Für die Jahrgänge davor liegt die Regelaltersgrenze darunter und wird nach Geburtsjahr stufenweise angepasst.
Betroffen vom Anstieg der Regelaltersgrenze sind die Jahrgänge ab 1947:
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Für alle zwischen 1947 und 1958 Geborenen beginnt die Rente jeweils einen Monat später als für den vorherigen Jahrgang.
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Für die Jahrgänge von 1959 bis 1964 erfolgt der Renteneinstieg jeweils zwei Monate später als für den vorhergehenden Jahrgang.
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Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt das neue reguläre Renteneintrittsalter von 67. Das heißt, wer 1964 oder später geboren ist, kann erst mit 67 Jahren die volle Regelaltersrente in Anspruch nehmen.
Die Infografiken veranschaulichen, wie sich das durchschnittliche Rentenalter in den letzten Jahrzehnten entwickelt hat. Sie zeigt, dass Menschen ihren Ruhestand oft vor Erreichen der jeweils geltenden Regelaltersgrenze antreten (Quelle: Demografieportal Bund Länder). Sie zeigt auch, dass das durchschnittliche Zugangsalter in gesetzliche Altersrenten seit Ende der 1990er Jahre um zwei Jahre gestiegen ist.
Durchschnittliches Rentenalter von Frauen
Durchschnittliches Rentenalter von Frauen
Durchschnittliches Rentenalter von Männern
Durchschnittliches Rentenalter von Männern
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Reguläre Altersrente
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Altersrente für besonders langjährig Versicherte
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Altersrente für langjährig Versicherte
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
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Rente wegen Erwerbsminderung
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Altersrente für Bergleute
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Hinterbliebenenrente
Geburtsjahr | Einstiegsalter | Rentenbeginn |
1957 |
65 Jahre + 11 Monate |
12/2022 bis 11/2023 |
1958 |
66 Jahre |
01/2024 bis 12/2024 |
1959 |
66 Jahre + 2 Monate |
03/2025 bis 02/2026 |
1960 |
66 Jahre + 4 Monate |
05/2026 bis 04/2027 |
1961 |
66 Jahre + 6 Monate |
07/2027 bis 06/2028 |
1962 |
66 Jahre + 8 Monate |
09/2028 bis 08/2029 |
1963 | 66 Jahre + 10 Monate |
11/2029 bis 10/2030 |
1964 | 67 Jahre |
01/2031 bis 12/2031 |
Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle die neue Regelaltersgrenze von 67 Jahren. |
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Claudia S. wurde am 15. Mai 1961 geboren. Ihre Regelaltersgrenze liegt damit bei 66 Jahren und sechs Monaten (siehe Tabelle). Claudia kann am 1. Dezember 2027 in Rente gehen.
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Ihr am 08. August 1961 geborener Mann Markus kann seine Regelaltersrente erst ab März 2028 beziehen.
Die Rente mit 67 gilt nicht für jede Rentenart. Für einige Formen der gesetzlichen Altersrenten gibt es Ausnahmen von der Altersgrenze. Einen detaillierten Überblick über Altersgrenzen, Versicherungszeiten, Abschläge und Besonderheiten verschiedener Altersrenten bietet Ihnen unsere Checkliste „Altersrente“ zum Download.
Tipp: Mit dem Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung hat jeder Versicherte die Möglichkeit, seinen regulären und frühestmöglichen Rentenbeginn zu ermitteln.
Ein Renteneintritt vor Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze ist grundsätzlich möglich, allerdings nur für langjährig Versicherte. In der Regel ist der vorzeitige Rentenbeginn mit finanziellen Einbußen verbunden. Die Rentenhöhe wird dabei dauerhaft gekürzt – je früher der Rentenbeginn, desto höher der Abschlag.
Die Kürzungen richten sich nach Anzahl der Monate, die Sie Ihre Rente vor Ihrer Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen und betragen 0,3 Prozent pro Monat. Die maximale Kürzung liegt bei 14,4 Prozent.
Monate vor Regelaltersgrenze | Abschlag |
12 Monate | 3,6 Prozent |
24 Monate | 7,2 Prozent |
36 Monate | 10,8 Prozent |
48 Monate | 14,4 Prozent |
Beispielrechnung
- Geburtsjahr: 1962
- Regelaltersgrenze: 66 Jahre und 8 Monate
- Vorzeitiger Rentenbeginn: mit 63 Jahren und 8 Monaten
- Dauer der Vorzeitigkeit: 36 Monate
- Abschlag: 10,8 Prozent (36 Monate x 0,3 Prozent)
Diese Gruppe konnte bislang die Altersrente bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in Anspruch nehmen („Rente mit 63“). Jetzt wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Das ändert sich für „besonders langjährig Versicherte“:
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Besonders langjährig Versicherte, die spätestens 1952 geboren wurden, konnten bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.
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Für die Jahrgänge 1952 bis 1964 ist ein Renteneinstieg ohne Kürzung der Rente jeweils zwei Monate später als für den jeweils vorhergehenden Jahrgang möglich.
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Für alle Jahrgänge ab 1964 gilt dann die neue Altersgrenze von 65 Jahren für einen vorzeitigen Renteneintritt ohne Abschläge – wenn Sie zu den besonders langjährig Versicherten zählen.
Wenn Sie mindestens 35 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen können, haben Sie Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte. Für die Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 bedeutet das, dass sie noch vor ihrem 67. Geburtstag abschlagsfrei in den Ruhestand eintreten können.
Für Personen, die 1964 oder später geboren wurden, bleibt das reguläre Renteneintrittsalter auch nach 35 Beitragsjahren bei 67 Jahren.
Sie können zwar die Altersrente bereits ab dem 63. Lebensjahr vorzeitig beanspruchen, allerdings ist dies mit einem Abschlag von bis zu 14,4 Prozent verbunden. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Dieser Abschlag bleibt dauerhaft bestehen.
Das ändert sich an der Rente für schwerbehinderte Menschen:
Auch für Schwerbehinderte wird das Renteneintrittsalter seit 2012 schrittweise angehoben: von 63 auf 65 Jahre. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gilt die neue Altersgrenze von 65. Bis zu drei Jahre vor Erreichen ihrer Altersgrenze können Schwerbehinderte zwar in Rente gehen, müssen dann jedoch Abschläge in Kauf nehmen.
Für Versicherte, die vor 1955 geboren wurden und vor 2007 mit ihrem Arbeitgeber Altersteilzeitarbeit nach dem damaligen Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, gilt ein Vertrauensschutz. Sie blieben deshalb von der Anhebung der Altersgrenzen verschont, konnten trotz der inzwischen beschlossenen allgemeinen Erhöhung des Renteneintrittsalters wie verabredet mit 63 Jahren vorzeitig in Rente gehen und beziehen die geplante Rente. Die staatliche Förderung der Altersteilzeit ist bereits 2009 vollständig ausgelaufen. Auf betrieblicher Ebene können Arbeitnehmer und Arbeitgeber jedoch weiterhin Altersteilzeit vereinbaren.
Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Ratgeberartikel Vorruhestand: So geht’s früher in Rente.
Wichtig: Die Änderungen bei der Rentenversicherung erfolgen nicht rückwirkend. Der Vertrauensschutz basiert auf dem Grundsatz, dass bereits bestehende Vereinbarungen nicht von späteren Änderungen betroffen sind. Für alle nach dem 1. Januar 2007 getroffenen Absprachen gilt jedoch die schrittweise Anhebung des Rentenalters gemäß der Rentenreform.
Das gesetzliche Rentensystem bietet die Möglichkeit, den Rentenbeginn über die Regelaltersgrenze hinaus zu verschieben. Dies wird finanziell belohnt: Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, steigt Ihre monatliche Rente um 0,5 Prozent.
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Ein spätestmöglicher Rentenbeginn ist nicht gesetzlich festgelegt. Sie können Ihre Rente so lange hinauszögern, wie Sie möchten.
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Der Rentenzuschlag erhöht sich mit jedem Monat des Rentenaufschubs.
Monate nach Regelaltersgrenze | Zuschlag |
12 Monate | 6,0 Prozent |
24 Monate | 12,0 Prozent |
36 Monate | 18,0 Prozent |
Beispielrechnung
- Regelaltersgrenze: 67 Jahre
- Tatsächlicher Rentenbeginn: 69 Jahre
- Zuschlag = 24 Monate x 0,5 Prozent = 12 Prozent mehr Rente
Eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält, wer wegen einer schweren oder chronischen Krankheit oder den Folgen eines Unfalls gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt. Die Höhe der Rente errechnet sich auf Grundlage der eingezahlten Beiträge, zuzüglich der sogenannten Zurechnungszeit.
Bei einem Rentenbeginn bis 2017 umfasste die Zurechnungszeit die Zeit zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und dem vollendeten 62. Lebensjahr. Diese Grenze wurde bis 2024 stufenweise bis auf das vollendete 65. Lebensjahr angehoben.
Wenn die Erwerbsminderungsrente vor Erreichen dieser persönlichen Altersgrenze beginnt, reduziert sie sich für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 Prozent – aber insgesamt um nicht mehr als 10,8 Prozent, auch wenn die Rente mehr als drei Jahre (36 Monate) vor Erreichen der Altersgrenze beginnt (36 x 0,3 Prozent = 10,8 Prozent).
Wichtig: Der ermittelte Abschlag gilt auch für eine sich anschließende Alters- oder Hinterbliebenenrente.
Ausnahme: Wer mindestens 35 Jahre Beitrags- oder Anrechnungszeiten vorweisen kann, erhält weiterhin mit 63 Jahren die abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente. Ab 2024 gilt das nur noch für Arbeitnehmer, die 40 Jahre lang ihre Beiträge geleistet haben.
Unabhängig davon, um welche Rente es geht: Die Gesetzesänderungen und Übergangsregelungen haben die Festlegung des möglichen Rentenbeginns und die Berechnung der späteren Rentenhöhe komplizierter gemacht.
Wer keine unangenehmen Überraschungen erleben möchte, sollte sich frühzeitig informieren. Experten der Deutschen Rentenversicherung stehen Ihnen beratend zur Seite – persönlich vor Ort oder online. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Die Witwen- und Witwerrente bietet finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene, wenn der Ehe- oder Lebenspartner verstirbt. Auch bei dieser Rentenart ändern sich die Altersgrenzen durch die Rentenreform. Diese wird für Hinterbliebene von 2012 bis 2029 schrittweise von 45 auf 47 Jahre angehoben. Ab 2029 erhalten Hinterbliebene also erst mit 47 die große Witwen- oder Witwerrente.
Ausnahmen: Wer ein minderjähriges Kind erzieht, für ein behindertes Kind sorgt oder erwerbsgemindert ist, erhält die große Witwen- oder Witwerrente unabhängig von dieser Altersgrenze. Wer keine dieser Voraussetzungen erfüllt, erhält weiterhin die kleine Witwen- oder Witwerrente – befristet für 24 Monate. Alles Wichtige zur Hinterbliebenenrente lesen Sie in unserem Ratgeberartikel „Absicherung für Hinterbliebene“.
Die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre wurde im Jahr 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Umsetzung begann im Jahr 2012 und soll bis 2031 abgeschlossen sein.
Das Renteneintrittsalter wurde auf 67 Jahre angehoben, um die finanzielle Stabilität des Rentensystems langfristig zu sichern. Hauptgründe dafür sind die steigende Lebenserwartung und der demografische Wandel.
Alle Personen, die im Jahr 1964 oder später geboren wurden, können ihre Rente regulär erst mit 67 Jahren beziehen. Für frühere Jahrgänge liegt die Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahr niedriger.
Aktuell gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Renteneintrittsalter auf 70 Jahre festlegt. Es gibt jedoch Diskussionen über eine mögliche weitere Anhebung, abhängig von der Entwicklung des Rentensystems und der Lebenserwartung.
Ja, ein Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze ist möglich, bringt jedoch Abschläge mit sich. Für jeden Monat der vorzeitigen Rente werden 0,3 Prozent von der Rentenhöhe abgezogen. Die maximale Kürzung beträgt 14,4 Prozent, wenn Sie vier Jahre früher in Rente gehen. Mehr Infos zum Vorruhestand!
Für die meisten Rentenarten ist ein Renteneintritt frühestens mit 63 Jahren möglich.
Besonders langjährig Versicherte mit mindestens 45 Beitragsjahren können ebenfalls frühestens mit 63 Jahren in Rente gehen, unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne Abschläge.
Schwerbehinderte Menschen können je nach Geburtsjahr bereits mit 60 bis 62 Jahren in Rente gehen.
Ja, Sie können Ihre Rente hinauszögern und weiterarbeiten. Für jeden Monat, um den Sie den Rentenbeginn verschieben, erhalten Sie einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf Ihre spätere Rente. Es gibt keinen festen Zeitpunkt, an dem Sie Ihre Rente beantragen müssen.
Wenn Sie den Rentenantrag nicht direkt nach Erreichen der Regelaltersgrenze stellen, erhalten Sie für die gesamte Zeit des Rentenaufschubs einen Rentenaufschlag. Gleichzeitig zahlen Sie weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung ein, was Ihre spätere Rente zusätzlich erhöht.
Ein längeres Arbeitsleben erhöht die Einzahlungsmöglichkeiten und verkürzt die Auszahlungsphase, was oft zu höheren Rentenzahlungen führt. Regelmäßige Überprüfung lohnt sich!
Zuletzt aktualisiert: März 2025
R+V-Team
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