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Arbeitgeber, Kindergarten, Schule
Am besten informieren Sie diese persönlich über Ihre neue Anschrift.
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Arbeitsagentur
Wenn Sie arbeitslos oder arbeitssuchend sind, müssen Sie der Arbeitsagentur spätestens am Umzugstag Ihre neue Anschrift mitteilen. Am besten erledigen Sie das aber wesentlich früher.
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BAföG-Amt
Beziehen Sie BAföG? Dann genügt eine formlose E-Mail an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
Zahlen Sie BAföG zurück? Dann informieren Sie das Bundesverwaltungsamt.
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Deutsche Rentenversicherung
Hier müssen Sie nichts unternehmen. Arbeitgeber und Krankenkasse informieren die Rentenversicherung automatisch.
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Einwohnermeldeamt
Sie können sich nur persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter ummelden. Erledigen Sie die Ummeldung innerhalb von 14 Tagen, sonst kann ein Bußgeld fällig werden. Diese Unterlagen müssen Sie zum Einwohnermeldeamt mitbringen: Personalausweis, Reisepass, ausgefüllte Wohnungsgeber-Bescheinigung (bieten viele Gemeinden zum Download an).
Tipps: Beantragen Sie Ihren Anwohner-Parkausweis bei der Anmeldung gleich mit. Manche Einwohnermeldeämter und Bürgerbüros erledigen die Ummeldung Ihres Kfz bei einem Umzug innerhalb des Landkreises mit.
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Elterngeldstelle informieren
Wenn Sie Elterngeld beziehen, müssen Sie die zuständige Elterngeldstelle zeitnah informieren. Meistens ist das online möglich.
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Energieversorger (Gas, Wasser, Strom)
Lesen Sie die Zählerstände und -nummern ab und informieren Sie die zuständigen Versorgungsunternehmen. Meistens ist das online möglich.
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Finanzamt
Eine Mitteilung per E-Mail an an Ihr altes Finanzamt reicht aus. Geben Sie dabei auch Ihre Steuernummer an.
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Geldinstitute
Viele Banken und Sparkassen bieten einen Umzugsservice für Bankkonten an.
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Kfz-Zulassungsstelle
Bringen Sie zur Ummeldung Ihres Autos bei der Kfz-Zulassungsstelle diese Unterlagen mit: 1) Zulassungsbescheinigung I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) 2) Personalausweis 3) Bescheinigung über die letzte Haupt- und Abgas-Untersuchung 4) eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) als Nachweis für die Haftpflichtversicherung, 5) Nummernschilder (optional): Seit 2015 dürfen Sie Ihr altes Kennzeichen nacheinem Umzug behalten. Wenn Sie neue Kennzeichen wünschen, müssen Sie zur Zulassungsstelle das SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer und ihre alten Nummernschilder mitbringen.
Tipp: Mit dem Online-Auto-Zulassungsservice der R+V können Sie Ihr Fahrzeug bequem von zu Hause aus anmelden, ummelden oder einen Halterwechsel vornehmen. Auch die Reservierung Ihres Wunschkennzeichens sowie die Bestellung einer Feinstaubplakette können Sie so schnell und problemlos erledigen.
Zur Online-Kfz-Ummeldung
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Kundenkarten (Shopping, ÖPNV, Bonuskarten usw.)
Entscheiden Sie selbst, welche Anbieter Sie über Ihren Umzug informieren möchten. Vielleicht ist das eine gute Gelegenheit, einmal „auszumisten“.
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Online-Shops, Online-Dienste
Aktualisieren Sie Ihre Adresse bei Ihrer nächsten Online-Bestellung in den „Kontoeinstellungen“. Tipp: Falls noch Warenlieferungen zu Ihnen auf dem Weg sind, informieren Sie den betreffenden Online-Dienst zeitnah.
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Rundfunkbeitrag
Ihre neue Adresse können Sie online melden.
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Vereine (Sportverein, Automobilclub usw.) und Freizeiteinrichtungen (Bibliotheken, Theater usw.)
Erstellen Sie eine Liste mit allen Institutionen, bei denen Sie Mitglied sind. Meistens können Sie diese telefonisch oder online informieren.
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Verlage (Zeitschriften, Abo)
In der Regel können Sie Verlagen, bei denen Sie ein Abo haben, Ihre neue Adresse online mitteilen.
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Versicherungen
Informieren Sie Ihre Versicherung(en) rechtzeitig über Ihren Umzug. Tipp: Einige Versicherungen, zum Beispiel die Hausratversicherung, orientieren sich an der Wohnungsgröße. Bei einem Umzug ist es dann nötig, Ihre Versicherung entsprechend anzupassen.
Sind Sie bei der R+V versichert?
Dann können Sie uns Ihre Adressänderung ganz einfach online in unserem Kundenportal mitteilen.
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Wohngeldstelle
Wenn Sie Wohngeld beziehen, müssen Sie Ihre zuständige Wohngeldstelle informieren und einen neuen Wohngeldantrag stellen. Der Grund: Der Wohngeldanspruch ist immer objektbezogen. Bei einem Umzug prüft die Wohngeldstelle erneut die Angemessenheit des Wohnraums. Wenn Sie Wohngeld beziehen und einen Umzug nicht melden, kann es zu hohen Strafen kommen.