In der europaweiten Verkehrspolitik ist man sich einig: Verkehrsregeln müssen angeglichen und vor allem besser überwacht werden. Wer dagegen verstößt, muss von Land zu Land mit oft unterschiedlichen Sanktionen rechnen. Schon geringe Verstöße auf ausländischen Straßen führen zu hohen Bußgeldern. Die R+V erklärt Ihnen, welche Verkehrsstrafen es im Ausland gibt und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Verkehrsstrafen und Bußgelder im Ausland
Es gibt immer ausländisches Recht. Damit solche Bußgelder auch über nationale Grenzen hinweg durchgesetzt werden, wurde seit Oktober 2010 die EU-weite Vollstreckungshilfe immer mehr ausgebaut.
Grundlage für Verkehrsverstöße und Bußgelder im Ausland ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Nach dessen § 87 werden in anderen EU-Staaten rechtskräftig von Gerichten oder Verwaltungsbehörden verhängte und strafgerichtlich überprüfbare Geldsanktionen (also Bußgelder, Geldstrafen, Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten) vollstreckt. Zuständig ist bei uns das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn, zunächst zur Prüfung und danach zur Vollstreckung.
Nachdem von 28 EU-Mitgliedsstaaten außer Irland, Italien, Griechenland und Kroatien den EU-Rahmenbeschluss (RBGeld) zur Vollstreckung umgesetzt haben, darunter auch alle deutschen Nachbarländer, werden Sanktionen ab 70 € vollstreckt. Da die Verwaltungskosten eingerechnet werden, kann schon ein geringerer Bußgeldbescheid vollstreckbar sein. Der Erlös der Vollstreckung bleibt übrigens in Deutschland.
In der Regel gibt es spezielle Informationstafeln direkt hinter der Landesgrenze. Auf diesen finden Sie alle Informationen zu Verkehrsstrafen wie Bußgelder im Ausland. Es gibt aber noch etliche spezifische Vorschriften. Die wichtigsten haben wir nach Ländern geordnet hier aktualisiert. Dennoch empfiehlt sich vor allem bei Reisen in fernere Länder vorher ein Blick auf deren Webseitenangebote, denn erfahrungsgemäß werden Regeln auch kurz vor der Urlaubszeit geändert.
-
Belgien
Belgien geht gegen Verkehrssünder recht moderat vor. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h müssen Sie mit einem Bußgeld von mindestens 115 € im Ausland rechnen. Bei 50 km/h sind es bereits mindestens 300 €. Halt- und Parkverstöße kosten ab 60 €. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 %.
-
Dänemark
Eine der teuersten Verkehrsstrafen sind Geschwindigkeitsüberschreitungen im Ausland. Wer 20 km/h zu schnell fährt, muss mit mindestens 135 € rechnen – im schlimmsten Fall kann das Bußgeld sogar 270 € betragen. Liegen Sie mehr als 50 km/h über dem erlaubten Limit, werden sogar mindestens 500 € fällig. Die Promillegrenze liegt bei 0,5 %.
-
Frankreich
Frankreich reagiert heftig bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Bereits ab 20 km/h kommen Kosten in Höhe von 135 € auf Sie zu. Begleichen Sie diese nicht fristgerecht, erhöht sich das Bußgeld schrittweise. Bei Geschwindigkeiten von mehr als 50 km/h über dem Limit (beispielsweise auf der Autobahn) erhöht sich das Bußgeld im Ausland auf 1.500 €.
Werden Sie in Frankreich mit Alkohol im Blut im Auto erwischt, zahlen Sie bei 0,5 bis 0,8 ‰ mindestens 135 €. Werden mehr als 0,8 ‰ in Ihrem Blut gemessen, erhöht sich die Strafe auf 4.500 € und zwei Jahre Haft.
-
Großbritannien
In Großbritannien haben Sie bei Verkehrsstrafen nichts zu lachen. Im Vergleich zum übrigen EU-Ausland fallen die Sanktionen sehr hoch aus – besonders dann, wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden. Die Promillegrenze liegt im Vereinigten Königreich bei 0,8 Promille. Haben Sie mehr, kostet Sie das gut 6.400 €. Auch bei Geschwindigkeitsstrafen kennen die Briten kein Erbarmen. Die Geldstrafe beträgt bis 1.170 €, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell fahren, bei mehr als 50 km/h hingegen schon bis zu 2.920 €.
Vorgeschrieben sind Klebestreifen für das Abblendlicht links gelenkter Autos, damit deren Scheinwerfer den Gegenverkehr nicht blenden. Auf Fährschiffen ist ein Reservekanister verboten.
-
Irland
Auch hier liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Werden Sie mit einem höheren Wert im Straßenverkehr erwischt, zahlen Sie 200 €. Die Kosten für zu schnelles Fahren liegen bei 80 €, sofern Sie die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als 20 km/h bis 50 km/h beträgt – ein geringes Bußgeld im EU-Ausland-Vergleich.
-
Italien
Ganz anders sieht es in Italien aus. Die Strafen für zu schnelles Fahren liegen bei mindestens 175 € (20 km/h zu schnell) und mindestens 545 € (ab 50 km/h zu viel). Ein Drittel mehr müssen Sie bei nächtlichen Schnellfahrten ab 22 Uhr bezahlen. Achtung: In Italien kann eine Kaution verlangt werden, wenn nicht sofort bezahlt wird, auch kann das Fahrzeug beschlagnahmt werden. Droht wegen des Verstoßes ein Fahrverbot, kann die Polizei auch den Führerschein einziehen! Dann dürfen Sie nur noch bis zur Grenze oder zum Urlaubsort fahren.
Überdurchschnittlich teuer ist hier das Telefonieren mit dem Handy am Steuer. Für diese Straftat werden satte 165 Euro mindestens fällig. Eine rot/weiße Warntafel ist Vorschrift bei überstehender Ladung, eine Warnweste muss an Bord sein und der Reservekanister darf maximal 10 Liter fassen.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Kroatien
Die Verkehrsstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder für das Missachten einer roten Ampel fallen im EU-Ausland-Vergleich sehr hoch aus. Sie fahren mehr als 50 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit? Rechnen Sie mit bis zu 2.000 €. Fahren Sie über eine rote Ampel, kostet es Sie ab 265 €. Überschreiten Sie in Kroatien die Höchstgeschwindigkeit lediglich um maximal 20 km/h, bezahlen Sie mindestens 70 €.
In Kroatien liegt die Promillegrenze bei 0,5 ‰.
-
Luxemburg
Falschparken kostet rund 25 €, Tempoüberschreitungen können zwischen 50 und 145 € nach sich ziehen. Kann oder will der Fahrer nicht sofort zahlen, ist eine Kaution in doppelter Höhe oder auch eine Beschlagnahme möglich. Wer mehr als 40 km/h über dem Limit fuhr, muss damit rechnen, dass der Führerschein sofort einbehalten wird.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Niederlande
Bei Verkehrsstrafen kennt die Niederlande kein Erbarmen. Daher fallen die Bußgelder ähnlich hoch aus wie in anderen Teilen des EU-Auslands. In Holland startet das Bußgeld für eine Geschwindigkeit von mehr als 20 km/h bei 210 €. Bei mehr als 50 km/h gibt es ein einkommensabhängiges Bußgeld. Überhol- und Rotlichtverstöße sowie das Telefonieren am Steuer werden mit mindestens 250 € sanktioniert.
Die Promillegrenze liegt bei 0,3 ‰.
-
Norwegen
Ab 520 € kostet ein Alkoholverstoß, eine Temposünde von 20 km/h schon 490 €, bei mehr als 50 km/h sind 1.000 € fällig. Telefonieren am Steuer kostet 180 €.
Die Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰.
-
Österreich
Was Bußgelder und Verkehrsstrafen betrifft, geht es nirgendwo im EU-Ausland so streng zu wie hier. Ein Geschwindigkeitsverstoß kostet Sie in Österreich zwischen 30 € (bei 20 km/h) und 2.180 € (mehr als 50 km/h). Kritisch ist auch Parken auf Privatgrundstücken. Deren Besitzer können wegen Besitzstörung klagen, was zu Kosten von bis zu 700 Euro führen kann.
Alkoholsünder haben ebenfalls nichts zu lachen, denn hier werden mindestens 300 € fällig. Die Höchststrafe beträgt sogar 5.600 € bei einem Blutalkoholspiegel von mindestens 1,6 Promille. Vorgeschrieben sind Warnweste und ein kleiner Verbandskasten für Motorradfahrer, der Reservekanister ist auf 10 Liter beschränkt.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Polen
Die erlaubte Promillegrenze liegt in Polen bei 0,2 ‰. Auch darüber hinaus sind die Polen bei Verkehrsstrafen und Bußgeldern entspannter. Im Vergleich zum restlichen EU-Ausland fallen die Strafen deutlich geringer aus. Bis 20 km/h über Vorschrift zahlen Raser 45 €, bei einer Überschreitung von mehr als 50 km/h ab 325 €. Werden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, kostet Sie das bis zu 1.100 €. Rund 70 € werden bei Überhol- und Rotlichtverstößen fällig. Der Reservekanister darf maximal 20 Liter fassen, deutsche Pkw dürfen keinen Feuerlöscher mitführen. Ausländer werden meist vor Ort abkassiert.
-
Schweden
Die Promillegrenze liegt hier ebenfalls bei 0,2 ‰. Bei Verkehrsverstößen kennen die Schweden allerdings keinen Spaß. Die Verkehrsstrafen in diesem Teil des EU-Auslands beginnen bei 40 Tagessätzen, also etwa anderthalb Gehältern.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h werden Sie in Schweden mit mindestens 235 € bestraft. Mindestens 395 € werden bei mehr als 50 km/h fällig. Gurtsünder zahlen 150 €. Das Telefonieren mit dem Handy am Steuer kostet Sie 160 €.
-
Schweiz
Geradezu dramatisch hoch geahndet werden selbst geringfügige Überschreitungen des Tempos, schon 20 km/h kostet ab 165 €. Von Kanton zu Kanton können Tempolimits auf Autobahnen unterschiedlich hoch bestraft werden, kosten aber mindestens 325 €, in Einzelfällen wurden schon mehrere tausend Euro festgesetzt. Die Regel sind mindestens 60 Tagessätze! Die Polizei kann Kautionen in Geld oder Wertsachen verlangen.
Vierrädrige Fahrzeuge und Motorräder müssen seit 1. Januar 2014 mit Licht am Tag fahren, Oldtimer (Erstzulassung vor dem 1.1.1970) sind davon befreit. Verstöße kosten etwa 31 €. In Tunneln, bei Dämmerung oder schlechter Witterung müssen Sie Abblendlicht einschalten. Die Tagfahrlichtvorschrift gilt auch in Italien, Kroatien, Slowenien, Ungarn und in Skandinavien. Österreich hat sie 2008 wieder aufgehoben.
Streng bestraft mit 325 € werden Radarwarner, auch Handys und Navis mit solchen Apps. (Beschlagnahmung droht) Gefährlich ist auch das Wenden auf innerörtlichen Straßen bei durchgezogener Mittellinie. Das kann zu einem Bußgeld von 700 € im Ausland kosten.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Spanien
In Sachen Verkehrsstrafen trifft es Schnellfahrer auch im spanischen Ausland am härtesten. Mit mindestens 100 € Bußgeld müssen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h rechnen. Liegt diese bei über 50 km/h, müssen Sie mindestens 600 € bezahlen. Alkohol am Steuer wird mit mindestens 500 € geahndet. Bei Überhol- und Rotlichtverstößen liegen die Kosten bei 200 €. Die Warnweste ist vorgeschrieben, der Reservekanister darf maximal 10 Liter fassen, bei überstehender Ladung braucht man eine rot-weiße Warntafel.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Tschechien
Radikal gehen die Tschechen gegen Alkoholsünder vor. Die Promillegrenze liegt bei 0,0 ‰. Wer dagegen verstößt, muss mit rund 100 € Strafe rechnen. Die anderen Bußgelder fallen im tschechischen Ausland ebenfalls hoch aus: Überhol- und Rotlichtverstöße sowie Falschparken kosten ab 60 / 100 €. Wer 20 km/h zu schnell fährt muss bis zu 400 € zahlen, bei 50 km/h können es bis zu 1.000 € werden. Vorgeschrieben: Warnweste, Reservekanister maximal 10 Liter.
-
Türkei
Im Vergleich zu Tschechien ist die Türkei deutlich entspannter: Überholverstöße, Missachtung einer roten Ampel und Geschwindigkeitsüberschreitungen kosten mindestens 25 €. Alkohol am Steuer wird mit mindestens 150 € geahndet, während das Telefonieren am Steuer ab 10 € bestraft wird. Vorgeschrieben sind die grüne Versicherungskarte, ein zweites Warndreieck, der Reservekanister darf maximal 25 Liter fassen und ein Feuerlöscher muss an Bord sein.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 ‰.
-
Ungarn
Da absolutes Alkoholverbot angesagt ist, kostet ein Vertoß bis 0,5 Promille bis zu 340 €, liegt der Wert über 0,5 Promille startet die Strafe bei 1.000 €. Rotlicht- und Überholsünden kosten rund 140 €, Temposünden reichen von 100 € (20 km/h) bis mindestens 200 € (50 km/h). Parksünden können bis 275 € kosten.
Die Promillegrenze liegt bei 0,0 ‰.
Im Vergleich zu den Verkehrsstrafen und Bußgeldern in Deutschland fallen die Kosten im Ausland teilweise deutlich höher aus. Hier noch einmal eine tabellarische Übersicht:
Land |
Promillegrenze |
Sanktionen |
Belgien |
0,5** |
Ab 180 € |
Dänemark |
0,5 |
Bis 1 MW (Monatsnettoverdienst) |
Frankreich |
0,5** |
Ab 135 € |
Großbritannien |
0,8 (Schottland 0,5) |
unbegrenzt |
Irland |
0,5** |
Ab 200 € |
Italien |
0,5** |
Ab 535 € |
Kroatien |
0,5** |
Ab 405 € |
Luxemburg |
0,5** |
Ab 145 € |
Niederlande |
0,3** |
Ab 70 € |
Norwegen |
0,2 |
Ab 520 € |
Österreich |
0,5** |
Ab 300 € |
Polen |
0,2 |
Bis 1.100 **** |
Schweden |
0,2 |
Ab 40 TS (Tagessätze) |
Schweiz |
0,5** |
Ab 545 € |
Spanien |
0,5** |
Ab 500 € |
Tschechien |
0,0 |
Ab 100 € |
Türkei |
0,5*** |
Ab 150 € |
Ungarn |
0,0 |
Bis 340 € **** |
** Niedrigere Promillegrenzen bei Fahranfängern und Berufskraftfahrern
*** für alle Privatautos ohne Anhänger. Andere Personengruppen haben eine Promillegrenze von 0,0.
**** Geldbuße für Alkoholfahrten bis 0,5 Promille, über 0,5 Promille: einkommensabhängige Geldstrafe mindestens 10 Tagessätze (Polen) bzw. Geldstrafe ab 1000 Euro (Ungarn).
Land |
20 km/h zu schnell |
Mehr als 50 km/h zu schnell |
Belgien |
Ab 115 € |
Ab 300 € |
Dänemark |
Ab 135 € |
Ab 500 € |
Frankreich |
Ab 135 € |
1.500 € |
Großbritannien |
Bis 1.170 € |
Bis 2.920 € |
Irland |
Ab 80 € |
Ab 80 € |
Italien |
Ab 175 € ** |
Ab 545 € |
Kroatien |
Ab 70 € |
Bis 2.000 € |
Luxemburg |
Ab 50 € |
Ab 145 € |
Niederlande |
Ab 210 € |
ES (einkommensabhängig) |
Norwegen |
Ab 490 € |
Ab 1.000 € |
Österreich |
Ab 30 € |
Bis 2.180 € |
Polen |
Ab 45 € |
Ab 325 € |
Schweden |
Ab 235 € |
Ab 395 € |
Schweiz |
Ab 165 € |
Ab 60 TS (Tagessätze) |
Spanien |
Ab 100 € |
Ab 600 € |
Tschechien |
Bis 400 € |
Bis 1.000 € |
Türkei |
Ab 25 € |
Ab 55 € |
Ungarn |
Ab 100 € |
Ab 200 € |
** Diese Bußgelder erhalten Sie tagsüber. Im Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr liegen Sie um gut ein Drittel höher.
Land |
Rotlichtverstoß |
Parkverstoß |
Handy am Steuer |
Belgien |
Ab 175 € |
Ab 60 € |
Ab 115 € |
Dänemark |
270 € |
Ab 70 € |
200 € |
Frankreich |
Ab 135 € |
Ab 15 € |
Ab 135 € |
Großbritannien |
Ab 120 € |
Ab 55 € |
Ab 235 € |
Irland |
Ab 80 € |
Ab 40 € |
Ab 60 € |
Italien |
Ab 175 € ** |
Ab 45 € |
Ab 165 € |
Kroatien |
Ab 265 € |
Ab 40 € |
135 € |
Luxemburg |
145 € |
Ab 25 € |
75 € |
Niederlande |
250 € |
Ab 100 € |
250 € |
Norwegen |
670 € |
Ab 30 € |
180 € |
Österreich |
Ab 70 € |
Ab 20 € |
Ab 50 € |
Polen |
Ab 70 € |
Ab 25 € |
Ab 45 € |
Schweden |
Ab 245 € |
Ab 20 € |
160 € |
Schweiz |
225 € |
Ab 40 € |
95 € |
Spanien |
Ab 200 € |
Bis 200 € |
Ab 200 € |
Tschechien |
Ab 100 € |
Ab 60 € |
Ab 40 € |
Türkei |
Ab 25 € |
Ab 10 € |
Ab 10 € |
Ungarn |
Ab 140 € |
Bis 275 € |
Ab 40 € |
** Diese Bußgelder erhalten Sie tagsüber. Im Zeitraum zwischen 22:00 und 7:00 Uhr liegen Sie um gut ein Drittel höher.
Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren. Sollten Sie beispielsweise eine Strafe wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwarten, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid per Post. Das Verfahren ist demnach genauso wie in Deutschland. Werden Sie hingegen auf frischer Tat ertappt, kann es vorkommen, dass Sie das Bußgeld direkt vor Ort zahlen müssen.
Empfehlenswert ist es allenfalls allerdings nicht, die Verkehrsstrafen im Ausland nicht zu bezahlen. Im schlimmsten Fall können Sie im nächsten Urlaub nicht einreisen, weil ein Vollstreckungsbefehl gegen Sie vorliegt. Hinzu kommt die Tatsache, dass in diesen Fällen das Geldsanktionsgesetz greifen kann und die Vollstreckung durch deutsche Ämter erfolgt. Das bedeutet gleichermaßen, dass eine Vollstreckung deutscher Bußgelder im Ausland ebenfalls möglich ist!
Zum aktuellen Zeitpunkt haben Sie nichts zu befürchten. Erhalten Sie als Verkehrsstrafe im Ausland ein Fahrverbot, hat dies für Sie in Deutschland noch keine Konsequenzen.
Theoretisch dürfen Sie als Autofahrer mit Ihrem Fahrzeug im Ausland weiterfahren. Allerdings müssen Sie bei einem Fahrverbot Ihren Führerschein abgeben und haben somit kein gültiges Dokument.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
Experten rund ums Auto
Mehr als nur die Versicherung von Fahrzeugen! Das R+V-Team der Kfz-Versicherung schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um das Thema Auto, Motorrad, Roller und Co. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles auf Rädern hier im Magazin zu teilen.
R+V-Newsletter abonnieren
So bleiben Sie auf dem Laufenden zu aktuellen Versicherungsthemen rund um Gesundheit, Mobilität, Geld, Vorsorge und vielem mehr. Freuen Sie sich auf attraktive Gewinnspiele und Aktionen.