Die offenen Grenzen in Europa erleichtern das Bereisen und Durchqueren verschiedener Länder. Doch im Ausland gelten oft auch andere Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. Wir sagen Ihnen, in welchem Land Sie was im Auto haben müssen.
Warndreieck, Ersatzreifen und Co.: Was muss unterwegs im Auto sein?
Je größer Europa wird, desto weniger Grenzen innerhalb der Gemeinschaft können den Reiseverkehr bremsen. Das bedeutet auch weniger Kontrollen. Für die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs gelten die Gesetze und Bestimmungen des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Allerdings werden auch diese Vorschriften immer mehr angeglichen, schon um unnötige Ausstattungsunterschiede und damit Produktionserschwernisse zu vermeiden. Ein Auto, das auf unseren Straßen fährt, muss mit einem Verbandkasten und einem Warndreieck, sowie einer Warnweste ausgestattet sein. Apropos Warnwesten: Eine ist eigentlich zu wenig, die Idee der Warnweste spricht eher dafür, dass jeder Passagier im Notfall schnellstmöglich eine anlegen sollte, ehe er das Auto verlässt - vor allem bei Dunkelheit.
Im Ausland sieht das oft anders aus. Hier finden Sie einen Überblick, was Sie im Europäischen Ausland im Auto mitführen müssen. Den Überblick haben wir mit Experten des Auto Club Europa (ACE) zusammengestellt.
Belgien
Bulgarien
Frankreich
Griechenland
Italien
Großbritannien
Luxemburg
Kroatien
Norwegen
Montenegro
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Österreich
In Österreich sind einspurige Fahrzeuge von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autofahrer müssen eine Weste mitführen und beim Aussteigen auf einer Autobahn oder Autostraße anlegen, auf Landstraßen beim Aufstellen des Warndreiecks. Verstöße werden hier im internationalen Vergleich relativ milde mit mindestens 14 Euro bestraft. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandkasten und Feuerlöscher. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.
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Portugal
In Portugal gilt die Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuge. Mindestens eine Weste ist mitzuführen und im Bedarfsfall außerorts zu tragen. Eine Tragepflicht gilt für zugelassene Kfz's in Portugal. Das Bußgeld für das Nichtmitführen liegt bei 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen bei 120 bis 600 Euro. Motorräder sind von der Verordnung ausgenommen. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandkasten und Warndreieck. In Portugal besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.
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Rumänien
In Rumänien sind alle Fahrer mit einem Fahrzeug über 3,5 t dazu verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße ab 120 EUR geahndet. Darüber hinaus sind Verbandkasten, Warndreieck und ein Feuerlöscher Pflicht.
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Serbien
In Serbien besteht Warnwestenpflicht. Hier müssen alle eine Weste tragen, wenn sie sich auf offener Straße vom Fahrzeug entfernen. Der Verstoß wird mit circa 25 Euro geahndet. Ein Abschleppseil, das Ersatzlampenset und der Reservereifen gehören in Serbien ebenfalls zur Pflichtausrüstung, ebenso Verbandkasten und Warndreieck. In Serbien besteht Tagfahrlichtpflicht.
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Slowakei
In der Slowakei müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen mindestens 50 Euro Strafe. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In der Slowakei besteht Tagfahrlichtpflicht.
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Slowenien
In Slowenien müssen alle Insassen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder Autobahn eine Warnweste anlegen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt muss mit etwa 100 Euro Strafe rechnen. Zum Pflichtinventar gehören Verbandkasten, Warndreieck und Reservekanister. In Slowenien besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.
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Spanien
In Spanien muss bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste angelegt werden. Bei einem Verstoß werden bis zu 200 EUR fällig. Der Reservereifen sowie das Ersatzlampenset gehören ebenso zum Pflichtinventar wie Verbandkasten und Warndreieck. In Spanien besteht Tagfahrlichtpflicht.
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Tschechien
In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen eine Weste mitgeführt werden, die im Bedarfsfall auch getragen werden muss. Bei einem Verstoß wird es teuer: mindestens 95 EUR sind zu zahlen. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. Außerdem besteht Tagfahrlichtpflicht.
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Ungarn
In Ungarn gilt eine Tragepflicht der Warnweste ebenso für Motorradfahrer wie für alle Perrsonen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen. Das Mitführen der Weste im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Radfahrer müssen nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt auch für Touristen, die etwa rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 90 Euro. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In Ungarn besteht Tagfahrlichtpflicht.
Zuletzt aktualisiert: Februar 2024
R+V Team
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