Rund ums Auto

    Warndreieck, Ersatzreifen und Co.: Was muss unterwegs im Auto sein?

    Die offenen Grenzen in Europa erleichtern das Bereisen und Durchqueren verschiedener Länder. Doch im Ausland gelten oft auch andere Verkehrsregeln, die es zu beachten gilt. Wir sagen Ihnen, in welchem Land Sie was im Auto haben müssen.

    Andere Länder - andere Sitten

    Je größer Europa wird, desto weniger Grenzen innerhalb der Gemeinschaft können den Reiseverkehr bremsen. Das bedeutet auch weniger Kontrollen. Für die Ausrüstung eines Kraftfahrzeugs gelten die Gesetze und Bestimmungen des Landes, in dem das Auto zugelassen ist. Allerdings werden auch diese Vorschriften immer mehr angeglichen, schon um unnötige Aus­stat­tungs­unter­schied­e und damit Pro­duk­tions­erschwer­nisse zu vermeiden. Ein Auto, das auf unseren Straßen fährt, muss mit einem Verbandkasten und einem Warndreieck, sowie einer Warnweste ausgestattet sein. Apropos Warnwesten: Eine ist eigentlich zu wenig, die Idee der Warnweste spricht eher dafür, dass jeder Passagier im Notfall schnellstmöglich eine anlegen sollte, ehe er das Auto verlässt - vor allem bei Dunkelheit.

    Im Ausland sieht das oft anders aus. Hier finden Sie einen Überblick, was Sie im Europäischen Ausland im Auto mitführen müssen. Den Überblick haben wir mit Experten des Auto Club Europa (ACE) zusammengestellt.

    Warndreieck muss immer dabei sein

    Das Warndreieck ist in jedem Land unserer Übersicht Pflichtbestandteil des Autoinventars.

    Belgien

    In Belgien ist gesetzlich eine Warnweste pro Fahrzeug vorgeschrieben. Diese muss zur Absicherung bei einer Panne oder eines Unfalles auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen getragen werden. Nichtanlegen der Weste wird mit mindestens 55 Euro Bußgeld (maximal 1.275 Euro) bestraft. Das bloße Nichtmitführen der Weste hingegen ist sanktionsfrei. Die Warnwesten müssen, wie auch in anderen Ländern Europas, rot, gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN ISO 20471:2013 tragen. Auch Warndreieck und Verbandkasten müssen an Bord sein. Außerdem wird das Mitführen eines Feuerlöschers (bei im Land zugelassenen Fahrzeugen) sowie einer Ersatzglühlampenbox empfohlen.

    Bulgarien

    In Bulgarien besteht für alle Insassen, die bei einer Panne oder einem Unfall das Fahrzeug verlassen, eine generelle Warnwestenpflicht. Das gilt auch für Motorradfahrer. Darüber hinaus gehören Feuerlöscher, Warndreick und Verbandkasten zum Pflichtinventar. Es wird empfohlen, eine Ersatz­glüh­lampen­box mitzuführen. In Bulgarien besteht Tagfahrlichtpflicht.

    Frankreich

    In Frankreich muss in jedem Fahrzeug mindestens eine reflektierende Warnweste mitgeführt werden. Diese muss beim Verlassen des Autos bei einer Panne getragen werden. Das gilt auch für Motorräder. Das Bußgeld für das Nichtanlegen der Weste beträgt mindestens 90 Euro. Fahrradfahrer, die sich bei schlechter Sicht außerorts auf einer Fahrbahn bewegen, müssen eine Warnweste anziehen. Wie bei uns gehören Warndreieck und Verbandkasten zur Pflichtausstattung. Außerdem müssen alle Kraftfahrer einen Alkoholtester mit sich führen. Das Vorhandensein wird aber nicht kontrolliert und es droht auch kein Bußgeld. Es wird empfohlen, Ersatz­glüh­lampen mitzuführen. In Frankreich besteht Tagfahrlichtpflicht.

    Griechenland

    In Griechenland gehören in jedes Fahrzeug eine Warnweste, ein Warndreieck und ein Verbandkasten sowie ein Feuerlöscher. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzunehmen.

    Italien

    Auch in Italien gilt eine Warnwestenpflicht, von der Motorräder nicht betroffen sind. Wer außerhalb geschlossener Ortschaften etwa wegen einer Panne sein Fahrzeug verlässt muss eine rote, gelbe oder orangefarbene Warnweste tragen. Ansonsten wird ein Bußgeld von mindestens 42 Euro fällig. Weiterhin ist es Pflicht, ein Warndreieck, eine Warntafel und einen Verbandkasten mitzuführen. In Italien besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox an Bord zu haben.

    Großbritannien

    In Großbritannien müssen die Autofahrer eine Warnweste mit sich führen. Zum Pflichtinventar gehören lediglich wie überall das Warndreieck und darüber hinaus noch der Verbandkasten. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen. Auf Fähren ist das Mitführen eines Reserve­kanisters generell verboten.

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    Luxemburg

    In Luxemburg gilt eine generelle Pflicht für Auto- und Motorradfahrer, eine Warnweste zu tragen, wenn sie das Fahrzeug außerorts verlassen. Pro Fahrzeug muss laut Gesetz eine Weste mitgeführt werden. Fußgänger die am Rand einer Landstraße gehen und keine Möglichkeit haben auf einen Fuß- oder Radweg auszuweichen, müssen hier generell nachts und bei schlechter Sicht auch am Tage ebenfalls eine Warnweste tragen. Darüber hinaus ist es Pflicht Verbandkasten und Warndreieck mit sich zu führen. Ersatzglühlampen werden empfohlen.

    Kroatien

    In Kroatien müssen Auto- und Motorradfahrer Warnwesten dabei haben. Auch wer sich innerhalb der Ortschaften von seinem Fahrzeug auf der Fahrbahn beziehungsweise dem Seitenstreifen entfernt, muss eine Warnweste tragen. Ein Bußgeld bei Missachtung gibt es aber nicht. Darüber hinaus müssen Auto- und Motor­rad­fahrer Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühbirnen mit sich führen. Außerdem besteht in Kroatien Tagfahrlichtpflicht.

    Norwegen

    Auch in Norwegen gilt die generelle Warnwestenpflicht beim Verlassen eines Fahrzeugs außerorts für Auto- und Motorradfahrer. Vorgeschrieben ist sie nur für den Fahrer und auch hier wird die Missachtung dieser Regel noch nicht geahndet. Die Regelung gilt jedoch nur für Fahrer von Fahrzeugen, die in Norwegen zugelassen sind. Zum Pflichtinventar gehören Warndreieck und Verbandkasten. In Norwegen besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatz­glüh­lampen­box mitzuführen. Auf Fähren ist das Mitführen eines Reservekanisters generell verboten.

    Montenegro

    In Montenegro besteht eine Warnwestenpflicht. Das Ersatzlampenset ist Pflicht genauso wie Warndreieck und Verbandkasten. In Montenegro besteht Tagfahrlichtpflicht.

    • Österreich

      In Österreich sind einspurige Fahrzeuge von der Warnwestenpflicht ausgenommen. Autofahrer müssen eine Weste mitführen und beim Aussteigen auf einer Autobahn oder Autostraße anlegen, auf Landstraßen beim Aufstellen des Warndreiecks. Verstöße werden hier im internationalen Vergleich relativ milde mit mindestens 14 Euro bestraft. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandkasten und Feuerlöscher. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.

    • Portugal

      In Portugal gilt die Warnwestenpflicht für alle Fahrzeuge. Mindestens eine Weste ist mitzuführen und im Bedarfsfall außerorts zu tragen. Eine Tragepflicht gilt für zugelassene Kfz's in Portugal. Das Bußgeld für das Nichtmitführen liegt bei 60 bis 300 Euro, für das Nichttragen bei 120 bis 600 Euro. Motorräder sind von der Verordnung ausgenommen. Weitere Teile des Pflichtinventars sind Verbandkasten und Warndreieck. In Portugal besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.

    • Rumänien

      In Rumänien sind alle Fahrer mit einem Fahrzeug über 3,5 t dazu verpflichtet, beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste zu tragen. Zuwiderhandlung wird mit einer Geldbuße ab 120 EUR geahndet. Darüber hinaus sind Verbandkasten, Warndreieck und ein Feuerlöscher Pflicht.

    • Serbien

      In Serbien besteht Warnwestenpflicht. Hier müssen alle eine Weste tragen, wenn sie sich auf offener Straße vom Fahrzeug entfernen. Der Verstoß wird mit circa 25 Euro geahndet. Ein Abschleppseil, das Ersatzlampenset und der Reservereifen gehören in Serbien ebenfalls zur Pflichtausrüstung, ebenso Verbandkasten und Warndreieck. In Serbien besteht Tagfahrlichtpflicht.

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    • Slowakei

      In der Slowakei müssen Auto- und Motorradfahrer eine Warnweste mitführen und im Bedarfsfall außerhalb geschlossener Ortschaften anlegen. Bei Zuwiderhandlung drohen mindestens 50 Euro Strafe. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In der Slowakei besteht Tagfahrlichtpflicht.

    • Slowenien

      In Slowenien müssen alle Insassen beim Aussteigen aus dem Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder Autobahn eine Warnweste anlegen. Wer gegen dieses Gesetz verstößt muss mit etwa 100 Euro Strafe rechnen. Zum Pflichtinventar gehören Verbandkasten, Warndreieck und Reservekanister. In Slowenien besteht Tagfahrlichtpflicht. Es wird empfohlen, eine Ersatzglühlampenbox mitzuführen.

    • Spanien

      In Spanien muss bei einer Panne oder einem Unfall eine Warnweste angelegt werden. Bei einem Verstoß werden bis zu 200 EUR fällig. Der Reserve­reifen sowie das Ersatzlampenset gehören ebenso zum Pflichtinventar wie Verbandkasten und Warndreieck. In Spanien besteht Tagfahrlichtpflicht.

    • Tschechien

      In Tschechien muss für jeden Fahrzeuginsassen eine Weste mitgeführt werden, die im Bedarfsfall auch getragen werden muss. Bei einem Verstoß wird es teuer: mindestens 95 EUR sind zu zahlen. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatz­glüh­lampen­box. Außerdem besteht Tagfahrlichtpflicht.

    • Ungarn

      In Ungarn gilt eine Tragepflicht der Warnweste ebenso für Motorradfahrer wie für alle Perrsonen, die bei einer Autopanne das Fahrzeug verlassen. Das Mitführen der Weste im Fahrzeug ist nicht vorgeschrieben. Radfahrer müssen nachts oder bei schlechter Sicht außerhalb von Ortschaften eine Warnweste tragen. Das gilt auch für Touristen, die etwa rund um den Neusiedler See oder am Plattensee radeln. Bei Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 90 Euro. Zum Pflichtinventar gehören ferner Verbandkasten, Warndreieck und Ersatzglühlampenbox. In Ungarn besteht Tagfahrlichtpflicht.

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    Zuletzt aktualisiert: Februar 2024

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