Das Rentenkonto – auch als Versicherungskonto bezeichnet – ist die Basis für die gesetzliche Altersrente. Es erfasst alle rentenrechtlichen Zeiten und stellt sicher, dass Ihre Rentenansprüche vollständig berücksichtigt werden. Auch wenn es bis zur Rente noch dauert, sollten Sie schon in jungen Jahren mit der Klärung des eigenen Rentenkontos beginnen. So können fehlende Belege einfach ergänzt und Fehler frühzeitig behoben werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Rentenkonto prüfen, Lücken schließen und sich den vollen Rentenanspruch sichern – denn dies ist weit weniger kompliziert als viele denken.

Rentenkonto klären: So erkennen und schließen Sie Lücken
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Rentenkonto prüfen
Nur ein vollständiges Konto sichert Ihre Ansprüche und ermöglicht eine korrekte Rentenberechnung.
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Fehler im Versicherungsverlauf erkennen
Unvollständige Daten können sich negativ auf Rentenanspruch und Rentenhöhe auswirken.
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Lücken schließen
Nutzen Sie die Kontenklärung, um fehlende Zeiten nachzutragen und alle Ansprüche geltend zu machen.
Das Rentenkonto bildet die Berechnungsgrundlage für Ihre spätere Rente. Anders als manche denken, ist das Rentenkonto kein Bankkonto, auf das Sie individuell einzahlen und von dem das eingezahlte Geld später wieder an Sie ausgezahlt wird.
Vielmehr basiert die gesetzliche Rente auf dem sogenannten Generationenvertrag: Die Beiträge, die Sie einzahlen, solange Sie arbeiten, finanzieren die heutige Rentnergeneration, während Ihre eigene Rente von den zukünftigen Beitragszahlern getragen wird. Aufgrund dieses Umlageverfahrens ist es umso wichtiger, dass alle rentenrechtlichen Zeiten korrekt erfasst sind, um Ihren Rentenanspruch zu sichern.
Für jeden gesetzlich Rentenversicherten führt der zuständige Rentenversicherungsträger dabei ein eigenes Versicherungskonto, dem eine individuelle Sozialversicherungsnummer zugeordnet wird. Auf diesem Konto wird jeder eingezahlte Euro – von der Berufsausbildung bis zum letzten Rentenversicherungsbeitrag im Berufsleben – automatisch abgespeichert.
Viele andere rentenrechtliche Zeiten wie Schule, Studium oder Kindererziehung müssen Sie selbstständig melden. Nur ein vollständiges Rentenkonto sichert den maximalen Rentenanspruch und gibt zuverlässig Auskunft über die tatsächliche Höhe der späteren Rente.
Gut zu wissen: Das Rentenkonto gibt Auskunft über Ihre Versicherungszeiten und weist frühzeitig auf Lücken oder Fehler hin. Je früher Sie das Konto prüfen, desto einfacher ist es, fehlende Nachweise zu ergänzen.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert Versicherte regelmäßig, um einen Überblick über das Rentenkonto zu gewährleisten. Ab einem bestimmten Alter werden diese Informationen automatisch per Post bereitgestellt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, das Rentenkonto online einzusehen und zu klären – bequem und sicher über das Versichertenportal der Deutschen Rentenversicherung.
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Renteninformation
Wer 27 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erzielt hat, bekommt automatisch einmal im Jahr die sogenannte Renteninformation.
Die Renteninformation enthält neben dem voraussichtlichen Zeitpunkt des Renteneintritts viele weitere Informationen, wie den aktuellen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, die derzeit erworbenen Altersrentenansprüche oder eine Hochrechnung des Rentenanspruchs, wenn man weiterhin wie bisher verdienen würde.
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Rentenkontenklärung
Ab dem 43. Geburtstag erhält jeder Versicherte automatisch eine Aufforderung zur Kontenklärung.
Dabei geht es darum, den derzeitigen Stand des Versicherungsverlaufs, wie er dem Rententräger bekannt ist, mit dem tatsächlichen Verlauf abzugleichen und eventuelle Lücken zu schließen.
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Rentenauskunft
Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft.
Diese informiert unter anderem über alle bereits gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten, die bisher erworbenen Rentenansprüche sowie den frühestmöglichen und den regulären Eintritt in die Rente. Weitere Informationen finden Sie in unserem Ratgeberartikel zum Thema Vorruhestand.
Der Versicherungsverlauf zeigt alle im Rentenkonto gespeicherten Zeiten, die für die spätere Rentenberechnung entscheidend sind. Dazu zählen nicht nur die klassischen Beitragszeiten aus der Berufstätigkeit, sondern auch Schul- und Studienzeiten, Zeiten der Kindererziehung, Zeiten für die Pflege von Angehörigen oder Arbeitslosigkeit.
Warum ist der Abgleich wichtig?
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Wartezeit erfüllen
Fehlende Zeiten können dazu führen, dass die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren – die sogenannte Wartezeit – nicht erreicht wird. Ohne sie besteht kein Rentenanspruch.
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Lücken frühzeitig schließen
Je früher Sie Ihren Versicherungsverlauf überprüfen, desto einfacher lassen sich fehlende Nachweise ergänzen oder Korrekturen vornehmen.
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Ansprüche sichern
Nur ein vollständiger und korrekter Verlauf stellt sicher, dass alle rentenrechtlichen Ansprüche berücksichtigt werden.
Klar ist: Je vollständiger und lückenloser das eigene Rentenkonto ist, desto höher ist der eigene Rentenanspruch.
Deshalb ist es sinnvoll, das Rentenkonto bereits frühzeitig auf den neuesten Stand zu bringen. Schließlich erleichtert es später den Übergang in die Rente und beugt möglichen Verzögerungen vor. Denn in jeder Versicherungsbiografie gibt es Lücken, die bei Renteneintritt bares Geld kosten können.
Für eine vollständige Rentenberechnung müssen im Rentenkonto alle Zeiten erfasst sein, die Einfluss auf die Rentenhöhe und -dauer haben. Dabei geht es nicht nur um klassische Erwerbszeiten – auch familienbezogene Phasen, Auszeiten oder besondere Lebensumstände können rentenrechtlich zählen.
Diese Angaben sollten im Rentenkonto unbedingt enthalten sein:
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Berufliche Tätigkeiten: alle versicherungspflichtigen Beschäftigungen
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Ausbildungszeiten: schulische und berufliche Ausbildungen, auch Studium
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Zeiten der Arbeitslosigkeit: inklusive Ausbildungsplatzsuche
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Kindererziehungszeiten: meist bis zum dritten Lebensjahr des Kindes
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Pflege von Angehörigen: sofern diese im häuslichen Umfeld stattgefunden hat
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Zeiten der Arbeitsunfähigkeit: etwa durch Krankheit oder Reha-Maßnahmen
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Schutzfristen: wegen Schwangerschaft und Mutterschaft
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Wehr- oder Zivildienst
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Rentenbezugszeiten: z. B. bei der Erwerbsminderungsrente
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Familienstand und Scheidungen: wichtig für den Versorgungsausgleich
Schul-, Studien- und berufliche Ausbildungszeiten zählen zu den sogenannten Anrechnungszeiten und können sich positiv auf Ihre spätere Rente auswirken – selbst wenn währenddessen keine Beiträge gezahlt wurden. Ab dem 17. Lebensjahr können insgesamt bis zu acht Jahre solcher Ausbildungszeiten auf Ihrem Rentenkonto berücksichtigt werden. Wichtig: Diese Zeiträume werden nicht automatisch gespeichert, sondern müssen durch entsprechende Nachweise belegt werden – z. B. durch Immatrikulationsbescheinigungen, Prüfungszeugnisse oder Ausbildungsnachweise.
Bestimmte Kindererziehungszeiten werden so angerechnet, als hätte in dieser Zeit eine Beitragszahlung zur gesetzlichen Rentenversicherung stattgefunden. Wichtig ist, dass diese Zeiten beim Versicherungsträger korrekt gemeldet und mit einer Geburtsurkunde des Kindes nachgewiesen werden. Bei einer gemeinsamen Erziehung wird die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeschrieben. Mit einer gemeinsamen Erklärung kann diese auch an den Vater abgetreten werden. Ebenfalls qualifizieren sich Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern sowie Großeltern, die das Kind in dauerhafter häuslicher Pflege betreuen, für die Kindererziehungszeit. Eine Neuerung besteht seit 2013 bei der sogenannten Mütterrente. Weitere Informationen zur Anrechnung von Erziehungszeiten finden Sie im Ratgeber „Kindererziehungszeit und Rente“.
Lohnersatzleistungen – auch Entgeltersatzleistungen genannt – sind Zahlungen, die das Einkommen ersetzen, wenn man vorübergehend nicht arbeiten kann. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Elterngeld, Übergangsgeld, Verletztengeld oder auch Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen gelten rentenrechtlich als sogenannte Anrechnungszeiten. Zwar werden viele dieser Zeiten automatisch an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt, dennoch kann es in der Praxis zu Fehlübermittlungen oder Lücken kommen. Wer in der Vergangenheit Entgeltersatzleistungen erhalten hat, sollte deshalb prüfen, ob diese korrekt im Rentenkonto erfasst wurden.
In der Regel übermitteln Arbeitgeber die Sozialversicherungsdaten automatisch an die Rentenversicherung. Dennoch kann es vorkommen, dass einzelne Beschäftigungszeiten nicht korrekt erfasst wurden – etwa weil ein Arbeitgeber keine Meldung abgegeben hat oder technische Übertragungsfehler aufgetreten sind. Diese „fehlenden Arbeitsjahre“ führen dazu, dass für bestimmte Zeiträume keine Rentenpunkte gutgeschrieben wurden – obwohl Sie eigentlich Anspruch darauf hätten.
Sind es 31.000 Euro oder 13.000 Euro Jahresverdienst? Startete der Job am 12.1. oder am 1.12.? Kleine Zahlendreher passieren gelegentlich und wirken sich unter Umständen negativ auf die spätere Rente aus. Es empfiehlt sich deshalb, den Versicherungsverlauf gründlich zu überprüfen und Fehler umgehend zu melden.
Wenn Sie im Ausland gearbeitet haben, ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre dortigen Beschäftigungszeiten korrekt in Ihrem Rentenkonto erfasst wurden. Denn ob und wie Ihre Auslandszeiten anerkannt werden, hängt davon ab, in welchem Land Sie tätig waren und ob ein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland besteht. Weitere Informationen zur Auslandsrente und Ihren individuellen Möglichkeiten finden Sie im Ratgeber „Arbeiten im Ausland: Rentenansprüche sichern“.
Wer vor 1992 in der DDR berufstätig war, sollte seine Beschäftigungszeiten besonders sorgfältig prüfen. In der DDR wurden Arbeitsverhältnisse und Entgelte nicht digital gespeichert – und die staatliche Aufbewahrungsfrist für diese Unterlagen endete bereits am 31. Dezember 2011. Seitdem ist es für viele Betroffene schwierig, ihre Beschäftigungszeiten nachzuweisen – insbesondere, wenn keine privaten Unterlagen mehr vorhanden sind. Auch heute gibt es noch Betroffene, denn viele Geburtsjahrgänge der 1950er und 1960er Jahre nähern sich erst jetzt dem Rentenalter und beginnen mit der Klärung des Rentenkontos. Wer noch einen grünen Sozialversicherungsausweis oder andere Belege aus DDR-Zeit besitzt, sollte diese daher unbedingt einreichen.
Die Kontenklärung bei der Rentenversicherung ist ein zentraler Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Rentenkonto vollständig und fehlerfrei ist. Dabei können Sie zwischen der automatischen Aufforderung zur Kontenklärung durch die Rentenversicherung und einer selbst initiierten Kontenklärung wählen.
Der Kontenklärungsbescheid
Kontenklärung
Die Rentenberatung hilft bei der Kontenklärung
Die Deutsche Rentenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Rentenkonto online zu klären. Über das Serviceportal „Meine DRV“ können Sie fehlende Zeiten prüfen, Nachweise hochladen und Anträge auf Kontenklärung stellen:
- Vorteile: Schnelle Bearbeitung und Übersicht über den Versicherungsverlauf
- Voraussetzungen: Ein Benutzerkonto im Portal „Meine DRV“ und eine einmalige Registrierung
- So funktioniert’s: Nach der Anmeldung können Sie Ihren Versicherungsverlauf prüfen, Nachweise einreichen und Rückfragen stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
Ein lückenloses Rentenkonto sichert Ihre Ansprüche und kann die Rente erhöhen. Um Lücken zu schließen, reichen Sie Nachweise für Schul- und Studienzeiten, Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Beschäftigungen im Ausland oder fehlende Arbeitsjahre ein. Nachweise können Sie auf einem dieser drei Wege einreichen:
- Per Post: An den Rentenversicherungsträger
- Persönlich: In einer Beratungsstelle
- Online: Über das Serviceportal der Rentenversicherung
In bestimmten Fällen können Sie fehlende Rentenpunkte durch freiwillige Beiträge nachträglich erwerben, um die Wartezeit zu erfüllen oder Ihre Rentenhöhe zu steigern. Dies kann insbesondere bei längeren Lücken oder bei Personen mit geringen Versicherungszeiten sinnvoll sein.
Viele Rentenlücken entstehen unbemerkt – sei es durch fehlende Nachweise, unterbrochene Erwerbsbiografien oder unvollständige Meldungen. Wer frühzeitig handelt und sein Rentenkonto regelmäßig überprüft, kann rechtzeitig gegensteuern und die eigene Altersvorsorge gezielt absichern.
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Frühzeitig prüfen
Regelmäßige Überprüfungen Ihres Rentenkontos helfen, Lücken und Fehler rechtzeitig zu erkennen – besonders wichtig ist das bei häufigem Jobwechsel oder Unterbrechungen im Berufsleben.
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Wichtige Unterlagen sammeln
Bewahren Sie Nachweise wie Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen, Zeugnisse oder Belege zu Kindererziehungs- und Krankheitszeiten gut auf. Digitale Tools können dabei helfen.
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Hilfe der Rentenversicherung nutzen
Nutzen Sie die kostenfreien Services der Deutschen Rentenversicherung wie die Rentenkontenklärung, Online-Services und die persönliche Beratung.
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Vorsorge treffen
Schließen Sie Lücken im Rentenkonto durch freiwillige Beiträge und vor allem durch eine betriebliche und private Altersvorsorge.
Eine Rentenkontenklärung können Sie schriftlich, telefonisch oder online bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dabei wird Ihr Versicherungsverlauf überprüft und fehlende Zeiten können ergänzt werden.
Ihr Rentenkonto können Sie bequem online über das Serviceportal „Meine DRV“ der Deutschen Rentenversicherung klären. Dafür benötigen Sie lediglich ein Benutzerkonto, das Sie mit wenigen Schritten erstellen können. Nach der Registrierung haben Sie Zugriff auf Ihren Versicherungsverlauf und können:
- Lücken und Fehler im Rentenkonto identifizieren
- fehlende Nachweise hochladen
- Fragen direkt an die Rentenversicherung stellen
- eine Kontenklärung beantragen
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
Ein lückenloses Rentenkonto sichert Ihnen den maximalen Rentenanspruch. Fehlerhafte oder fehlende Angaben können zu finanziellen Nachteilen führen und Ihre Rente verringern.
Es ist sinnvoll, die Kontenklärung möglichst frühzeitig durchzuführen. Die Rentenversicherung fordert Versicherte automatisch ab dem 43. Lebensjahr zur Klärung auf; Sie können diese jedoch auch früher beantragen.
Pro Jahr erhalten Sie 1 Rentenpunkt, wenn Ihr Einkommen dem Durchschnittsverdienst entspricht. Liegt Ihr Einkommen darüber oder darunter, werden die Punkte entsprechend angepasst.
Zeiten, in denen keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (z. B. unbezahlte Auszeiten oder nicht gemeldete Minijobs), werden nicht angerechnet. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, um fehlende Zeiten zu erkennen.
Das Nachkaufen von Rentenpunkten kann sinnvoll sein, um Mindestversicherungszeiten zu erfüllen oder Rentenlücken zu schließen. Eine individuelle Beratung hilft, Kosten und Nutzen abzuwägen.
In der Regel ist eine Auszahlung vor dem Renteneintritt nicht möglich. Eine Ausnahme gilt für freiwillige Beiträge, die unter bestimmten Bedingungen zurückerstattet werden können, wenn Sie keinen Rentenanspruch erworben haben.
Wichtig zu wissen: Das Rentenkonto ist kein Bankkonto, auf das Sie Geld einzahlen und später wieder abheben können. Es basiert auf dem Generationenvertrag, bei dem die aktuellen Beiträge der Versicherten direkt zur Finanzierung der laufenden Renten verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert: April 2025
R+V-Team
Mehr als nur die Versicherung! Das R+V-Team schreibt über Erfahrungen sowie Kenntnisse rund um die Produktpalette der R+V. So arbeitet ein bunt gemischtes Team daran, die Faszination und das Wissen für alles rund um das Thema Versicherungen zu teilen.